Die Abrechnung von Toilettenhilfen (PG 33) erfolgt über Festbeträge oder Vertragspreise mit den gesetzlichen Krankenkassen. Einfache Produkte wie Toilettensitzerhöhungen sind genehmigungsfrei, höherwertige Produkte wie Toilettenrollstühle erfordern einen Kostenvoranschlag. Die Zuzahlung beträgt 10 % des Kassenpreises (mind. 5, max. 10 Euro).
Quelle: GKV-Hilfsmittelverzeichnis PG 33Abrechnungsschritte im Überblick
So läuft die Abrechnung einer Toilettenhilfe von der Verordnung bis zur Zahlung.
- 1
Verordnung prüfen
Rezept auf Vollständigkeit prüfen: Diagnose (ICD-10), Hilfsmittelbezeichnung, Unterschrift und Datum. Ohne korrekte Verordnung keine Abrechnung.
Wichtig: 28-Tage-Frist beachten - 2
Genehmigungspflicht klären
Regelversorgung (z. B. Sitzerhöhung): keine Genehmigung nötig. Höherwertige Produkte (z. B. Toilettenrollstuhl, Dusch-Toilettenstuhl): Kostenvoranschlag einreichen.
Siehe Tabelle unten - 3
Zuzahlung berechnen und einziehen
Gesetzliche Zuzahlung: 10 % des Kassenpreises, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro. Bei Zuzahlungsbefreiung: Befreiungsnachweis kopieren und archivieren.
Pro Hilfsmittel - 4
Lieferschein und Empfangsbestätigung
Patient:in bestätigt den Empfang per Unterschrift. Lieferschein mit Produktbezeichnung, HMV-Nummer und Seriennummer.
Aufbewahrungspflicht: 5 Jahre - 5
Abrechnung an Krankenkasse
Elektronische Abrechnung über das Abrechnungszentrum mit HMV-Nummer, Verordnungsdaten und Eigenanteilsnachweis.
Zahlungsziel: 4-8 Wochen
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Häufige Abrechnungsfehler
Diese Fehler führen zu Rechnungskürzungen oder Ablehnungen durch die Krankenkassen.
- 1
Fehlende oder falsche ICD-10-Diagnose
Ohne passende Diagnose auf dem Rezept wird die Abrechnung abgelehnt. Allgemeine Formulierungen wie 'Mobilitätseinschränkung' reichen nicht.
- 2
28-Tage-Frist überschritten
Die Verordnung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum beliefert werden. Danach verfällt das Rezept.
- 3
Zuzahlung nicht einzogen
Die Zuzahlung muss vom Sanitätshaus einzogen werden. Bei Verzicht droht Vertragsverstoß gegenüber der Krankenkasse.
- 4
Kostenvoranschlag vergessen
Bei genehmigungspflichtigen Produkten ohne vorherigen Kostenvoranschlag kann die Kasse die Kostenübernahme verweigern.
- 5
Falsche HMV-Nummer
Die Abrechnung mit einer falschen HMV-Nummer führt zur Retaxierung. Immer die exakte Nummer des gelieferten Produkts verwenden.
Abrechnungsübersicht nach Produktart
Welche Produkte genehmigungsfrei sind und welche einen Kostenvoranschlag benötigen.
| Produktart | HMV-Bereich | Richtwert | Genehmigung | Zuzahlung |
|---|---|---|---|---|
| Toilettensitzerhöhung | 33.40.01 | 30 - 180 € | Nein (Regelversorgung) | 10 % (5-10 €) |
| Toilettenstützgestell | 33.40.02 | 50 - 250 € | Nein (Regelversorgung) | 10 % (5-10 €) |
| Toilettenrollstuhl | 33.40.03 | 150 - 1.500 € | Ja (KV) | 10 % (5-10 €) |
| Toilettenarmlehne | 33.40.04 | 50 - 200 € | Nein (Regelversorgung) | 10 % (5-10 €) |
| Dusch-Toilettenstuhl | 33.40.05 | 200 - 2.000 € | Ja (KV) | 10 % (5-10 €) |
Praxistipp
Nutzen Sie ein digitales Abrechnungssystem, das die HMV-Nummern automatisch mit dem Produktkatalog abgleicht. So vermeiden Sie Retaxierungen durch falsche Nummern. Legen Sie außerdem eine Checkliste für die Rezeptprüfung an, die vor jeder Abrechnung durchlaufen wird.
Bei bariatrischen Produkten und Dusch-Toilettenstühlen: Reichen Sie den Kostenvoranschlag parallel zur Beratung ein, um die Wartezeit für die Patient:in zu verkürzen.
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Häufige Fragen aus der Praxis
Welche Toilettenhilfen sind genehmigungsfrei?
Toilettensitzerhöhungen (33.40.01), Toilettenstützgestelle (33.40.02) und Toilettenarmlehnen (33.40.04) sind in der Regel genehmigungsfrei als Regelversorgung.
Wie lange dauert die Genehmigung eines Kostenvoranschlags?
Die Krankenkasse hat 3 Wochen (bei MD-Einschaltung 5 Wochen) Zeit für die Entscheidung. Bei Fristüberschreitung gilt die Genehmigung als erteilt (Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs. 3a SGB V).
Was passiert bei einer Retaxierung?
Die Krankenkasse kürzt den Abrechnungsbetrag. Häufige Gründe: falsche HMV-Nummer, abgelaufenes Rezept, fehlende Empfangsbestätigung. Gegen Retaxierungen kann Widerspruch eingelegt werden.
Muss ich die Zuzahlung auch bei Sozialhilfeempfängern einziehen?
Sozialhilfeempfänger sind in der Regel zuzahlungsbefreit. Der Befreiungsnachweis muss kopiert und archiviert werden. Ohne Nachweis muss die Zuzahlung erhoben werden.
Kann ich ein Produkt über dem Festbetrag abrechnen?
Ja, aber nur wenn die Patient:in die Mehrkosten selbst trägt (wirtschaftliche Aufzahlung). Dies muss vorher schriftlich vereinbart und dokumentiert werden.