Der Rollstuhl mit Stehvorrichtung (HMV 18.99.03) ist in der Dekubitusprophylaxe der aktive Entlastungsweg: Im Stand liegt kein Gewicht mehr auf Sitzbeinhöckern und Kreuzbein, die Druckzeit wird nicht reduziert, sondern unterbrochen - manuell aufgerichtet (18.99.03.0), motorisch aufgerichtet (18.99.03.1) oder am Elektrorollstuhl (18.99.03.2). Was der Rollstuhl nicht leistet, ist die Druckverteilung im Sitzen: Die kommt vom Sitzkissen aus PG 11, das ärztlich verordnet, getrennt begründet und getrennt abgerechnet wird. Beide Wege gehören zusammen; keiner ersetzt den anderen. Die Stehzeit wird über Wochen aufgebaut, und vor der ersten Erprobung sind Osteoporose, fixierte Kontrakturen an Hüfte oder Knie und orthostatische Dysregulation ärztlich abzuklären. Die Versorgung ist genehmigungspflichtig; Zuzahlung: 10 % (mind. 5, max. 10 €) - je Hilfsmittel, also für Rollstuhl und Sitzkissen getrennt.
Quelle: GKV-Hilfsmittelverzeichnis PG 18.99.03Die Diagnose — kurz erklärt
Ein Dekubitus entsteht aus Druck und Zeit: Je höher der Auflagedruck, desto kürzer die Zeit, die das Gewebe ihn erträgt. Im Sitzen konzentriert sich ein Großteil der Last auf eine kleine Fläche über Sitzbeinhöckern und Kreuzbein, bei Rollstuhlnutzern über viele Stunden am Tag und ohne die unbewussten Gewichtsverlagerungen, die Gehende alle paar Minuten vornehmen. Die ICD-10-GM kodiert an der vierten Stelle den Grad - L89.0 umfasst neben Grad 1 auch die nicht wegdrückbare Druckzone, die im Fingertest sichtbar wird und damit das früheste dokumentierbare Warnzeichen ist. Bei reiner Prophylaxe ohne Läsion trägt die Verordnung die Grunderkrankung, etwa G82.- bei Querschnittlähmung; L89.- kommt hinzu, sobald eine Druckzone oder Läsion dokumentiert ist - und ab dann verändert sich die Beweislage im Antrag deutlich zugunsten des Versicherten.
Passende Rollstuhlversorgung
Die Auswahl richtet sich nach der Therapie-Phase. In jeder Phase gibt es Kassen-übliche Rollstuhltypen mit definierter Wirkung und Tragezeit.
| Phase | Rollstuhltyp | Wirkung | Tragezeit |
|---|---|---|---|
| Risiko erkannt, keine Läsion - Nutzer kann sich selbst entlasten | Kein Stehrollstuhl. Sitzkissen aus PG 11, Rollstuhl mit Kantelung und Rückenneigung, geübte Entlastungsroutine | Wer sich selbst aufstützen, anheben oder zur Seite lehnen kann, braucht dafür keine Stehvorrichtung. Die Druckverteilung übernimmt das Kissen, die Entlastung übernimmt der Nutzer. Wichtig ist, dass die Routine tatsächlich geübt und terminiert ist - eine Empfehlung ohne festen Rhythmus wird im Alltag nicht umgesetzt. | Kurze Entlastung mehrfach pro Stunde, Hautkontrolle täglich |
| Wiederkehrende Druckzonen trotz Kissen, Eigenentlastung nicht ausreichend, Arm- und Rumpfkraft gut | Greifreifenrollstuhl mit manuell betriebener Stehvorrichtung (18.99.03.0) | Im Stand liegt kein Gewicht mehr auf Sitzbein und Kreuzbein - das ist keine Druckminderung, sondern eine vollständige Unterbrechung der Belastung, und genau darauf reagiert das Gewebe. Der Preis ist der Kraftaufwand beim Aufrichten: Reicht die Restkraft nicht, sinkt die Nutzungshäufigkeit, und mit ihr der Nutzen. | Aufbau von 2-3 Min. Teilaufrichtung auf 2-3 Intervalle täglich |
| Restkraft reicht für das Aufrichten nicht mehr, Greifreifenantrieb erhalten | Greifreifenrollstuhl mit motorisch betriebener Stehvorrichtung (18.99.03.1) | Aufrichten per Tastendruck macht die Stehposition dosierbar und mehrfach täglich reproduzierbar. Gegenüber der Kasse ist genau das das Argument: Der prophylaktische Nutzen hängt an der Frequenz, und die Frequenz hängt daran, ob das Aufrichten Kraft kostet. Dokumentieren Sie beide Varianten in der Erprobung mit Zahlen. | Mehrere Intervalle täglich, Hautkontrolle nach jedem Stehen |
| Kein Eigenantrieb, Tetraparese oder hohe Querschnittlähmung | Elektrorollstuhl mit motorisch betriebener Stehvorrichtung (18.99.03.2), zusätzlich Sitzkantelung und Rückenneigung | Zwei Entlastungsachsen in einem Gerät: das Stehen für die vollständige Unterbrechung, die Kombination aus Kantelung und Rückenneigung für die Entlastung zwischendurch, wenn Stehen nicht möglich oder nicht erwünscht ist. Vor der Versorgung Kopffreiheit im Stand messen - Aufzugsdecke und Dachschräge entscheiden, wo tatsächlich gestanden werden kann. | Stehintervalle nach Plan, Kantelung zusätzlich alle 20-30 Min. |
Rollstuhlwahl bleibt ärztliche Entscheidung
Die Tabelle zeigt typische Versorgungsmuster. Die konkrete Auswahl trifft die behandelnde Ärzt:in in Abstimmung mit der Operateurin oder Physiotherapeut:in.
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Versorgungsweg — von Diagnose bis Rollstuhl
- 1
Risiko und bisherige Versorgung dokumentieren
Vor jedem Antrag den Ausgangszustand festhalten: Risikoeinschätzung mit einem etablierten Instrument wie Braden oder Waterlow, Lokalisation und Kategorie bestehender Druckzonen mit Fingertest-Ergebnis, Fotodokumentation, tägliche Sitzzeit in Stunden, Fähigkeit zur Eigenentlastung sowie Typ, Alter und Zustand des vorhandenen Sitzkissens. Ein durchgelegenes Luftkissen ohne Restdruck ist ein Befund, kein Detail - und erklärt Rezidive häufiger als die fehlende Stehvorrichtung.
Zeitaufwand: 45-60 Min. - 2
Zwei Verordnungen anstoßen, nicht eine
Der Stehrollstuhl läuft über PG 18, das Sitzkissen zur Druckverteilung über PG 11 - jeweils Rezept nach Muster 16, jeweils eigene Begründung, jeweils eigene Abrechnung. Das Kissen wird nicht mit dem Rollstuhl mitgeliefert, und es ist auch nicht als Zubehör im Rollstuhl-Kostenvoranschlag unterzubringen. Beide Verordnungen sollten dasselbe Therapieziel benennen und aufeinander verweisen; das erleichtert die Prüfung und verhindert, dass eine der beiden als Doppelversorgung gestrichen wird.
Wichtig: PG 11 ärztlich verordnet, getrennt abgerechnet - 3
Kontraindikationen ärztlich abklären lassen
Vor der ersten Erprobung klären: Knochendichte und Frakturrisiko bei Osteoporose, Gelenkstatus mit fixierten Kontrakturen an Hüfte und Knie, Stabilität der Hüftgelenke, Kreislaufregulation mit Blick auf orthostatische Dysregulation, floride Thrombose sowie bestehende Läsionen in den Auflagezonen des Stehens - Knie, Fußsohlen, Becken. Ein Aufrichten gegen eine fixierte Kontraktur oder auf einen frakturgefährdeten Knochen ist keine Anpassungsfrage, sondern eine Gefährdung. Das Sanitätshaus entscheidet das nicht, aber es fragt es ab und dokumentiert die Antwort.
Wichtig: schriftlich vor der Erprobung - 4
Erprobung mit Messwerten und Hautkontrolle
Mit Erprobungsgerät aufrichten und messen statt beschreiben: Stehwinkel, Stehdauer, Blutdruck vor und nach dem Stehen, Hautbefund an Knieschalen, Fußsohlen und Becken direkt nach dem Absenken. Zusätzlich die Scherkraftkontrolle - haben sich Kleidung und Auflagepunkte beim Aufrichten verschoben? Wenn ja, läuft die Drehachse der Mechanik nicht durch das Hüftgelenk, und dann erzeugt jedes Aufrichten genau in der Region Schaden, die entlastet werden soll. Prüfen Sie außerdem, ob der Nutzer die Vorrichtung selbstständig bedient.
Zeitaufwand: 2 Termine à 60 Min. - 5
Genehmigung mit Wirtschaftlichkeitsvergleich, dann Verlaufskontrolle
Die Kasse wird zwei Gegenvorschläge machen: ein separates Stehgerät plus vorhandener Rollstuhl, und Kantelung statt Stehvorrichtung. Nehmen Sie beide vorweg - Transferfähigkeit ohne Hilfsperson, Verfügbarkeit einer Hilfsperson mehrfach täglich, Platz für ein zweites Gerät, erreichbare Entlastungswirkung der Kantelung. Eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) ist bei dieser Untergruppe üblich. Nach Auslieferung Einweisung mit Stehplan und Hautkontrolle, Kontrolltermin nach vier bis sechs Wochen mit Auswertung des Stehprotokolls.
Dauer: 6-12 Wochen
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Tipps für Patient:innen
Das Kissen verteilt, der Stehrollstuhl unterbricht
Diese Arbeitsteilung sauber zu benennen ist der wichtigste Satz im Antrag und im Beratungsgespräch. Die Druckverteilung im Sitzen leistet ausschließlich das Sitzkissen aus PG 11 - kein Rollstuhlrahmen, keine Bespannung, keine Rückenlehne. Der Stehrollstuhl leistet dafür etwas, was kein Kissen kann: die vollständige Entlastung. Wer beides als Alternative behandelt, argumentiert an der Sache vorbei; wer beides gemeinsam begründet, hat zwei sich stützende Anträge.
Ein neues Sitzkissen verändert die Rollstuhlmaße
Ein Luft- oder Gelkissen hebt den Nutzer um seine Aufbauhöhe an - und damit stimmen Unterschenkellänge, Armlehnenhöhe, Rückenhöhe und die Position der Räder zum Schultergelenk nicht mehr. Die Folge sind neue Druckstellen unter den Oberschenkeln und an den Fersen sowie ein schlechterer Antrieb. Konturierte Kissen verengen zusätzlich die effektive Sitzbreite. Nach jedem Kissenwechsel deshalb die Maße nachstellen und die Werte protokollieren, nicht nur das Kissen tauschen.
Im Stand entstehen neue Auflagezonen
Die Prophylaxe verlagert den Druck, sie löscht ihn nicht: Im Stand tragen Fußsohlen, Knieschalen und Beckengurt. Die Knieschalen liegen unterhalb der Kniescheibe an der Tibia, nie auf der Patella; die Fußplatte muss die gesamte Sohle tragen, sonst wandert die Last auf den Vorfuß; der Beckengurt hält das Becken, nicht den Bauch. Kontrollieren Sie die Haut in diesen Zonen nach jedem Stehen. Eine bestehende Läsion dort bedeutet Stehpause, nicht mehr Polster.
Stehprotokoll führen - es entscheidet über die Folgeversorgung
Der prophylaktische Nutzen hängt an der tatsächlichen Frequenz, nicht am theoretischen Effekt. Ein einfaches Protokoll mit Datum, Winkel, Dauer und Hautbefund belegt beides: dass die Versorgung genutzt wird und dass sie wirkt. Bei Widerspruch, Nachbewilligung von Zubehör und Folgeversorgung ist dieses Blatt das stärkste Dokument, das ein Sanitätshaus vorlegen kann - und es kostet den Nutzer zwei Zeilen pro Tag.
Häufige Fragen
Verhindert ein Stehrollstuhl einen Dekubitus?
Er beseitigt einen der wichtigsten Faktoren, aber nicht alle. Im Stand liegt kein Gewicht mehr auf Sitzbeinhöckern und Kreuzbein - die Belastungszeit wird unterbrochen, und Zeit ist neben dem Druck die zweite Größe in der Dekubitusentstehung. Nicht abgedeckt sind damit die Druckverteilung während der Sitzstunden, die vom Sitzkissen aus PG 11 kommt, sowie Scherkräfte beim Transfer, Feuchtigkeit, Hautzustand, Ernährungszustand und Kontinenzversorgung. Prophylaxe ist deshalb immer ein Bündel: Kissen für die Verteilung, Stehen oder Kantelung für die Unterbrechung, Hautkontrolle für die Früherkennung. Der Stehrollstuhl ist der stärkste Einzelbeitrag, aber kein Ersatz für die anderen.
Wie oft und wie lange muss gestanden werden?
Wirksam ist regelmäßiges Stehen in mehreren Intervallen am Tag, nicht ein einzelner langer Block pro Woche. Der Aufbau erfolgt über Wochen: Praxisüblich ist der Start mit wenigen Minuten in Teilaufrichtung, dann Steigerung von Winkel und Dauer, bis mehrere Intervalle von zwanzig bis dreißig Minuten täglich möglich sind. Wer monate- oder jahrelang nicht gestanden hat, verträgt am ersten Tag keine halbe Stunde. Während der Aufbauphase gehören Blutdruck- und Befindlichkeitskontrolle dazu, weil orthostatische Dysregulation mit Schwindel und Blutdruckabfall die häufigste Abbruchursache ist. Physiotherapie sollte den Aufbau begleiten und dokumentieren - diese Dokumentation ist später der Nutzungsnachweis gegenüber der Kasse.
Übernimmt die Kasse Stehrollstuhl und Sitzkissen zusammen?
Ja, aber als zwei getrennte Versorgungen. Der Stehrollstuhl läuft über PG 18, das Sitzkissen zur Dekubitusprophylaxe über PG 11; beide brauchen eine eigene ärztliche Verordnung und werden getrennt abgerechnet. Das ist keine Formalie: Ein Kissen, das im Rollstuhl-Kostenvoranschlag mitläuft, wird regelmäßig gestrichen. Wichtig für das Beratungsgespräch ist die Kostenseite - die gesetzliche Zuzahlung von 10 % (mind. 5, max. 10 €) fällt je Hilfsmittel an, bei Rollstuhl und Kissen also zweimal. Unter 18 Jahren entfällt sie. Der Rollstuhl selbst bleibt Eigentum der Krankenkasse und geht nach der Versorgung in den Wiedereinsatz; bei Stehrollstühlen ist dafür eine dokumentierte Prüfung der Stehmechanik zwingend.
Wann ist Stehen bei Dekubitusrisiko kontraindiziert?
Gegen das Aufrichten sprechen unter anderem ausgeprägte Osteoporose mit Frakturrisiko und nicht belastbare Frakturen der unteren Extremität, fixierte Kontrakturen an Hüfte oder Knie, die die Streckung verhindern, Hüftluxation oder instabile Hüftgelenke, eine floride Thrombose, eine schwere orthostatische Dysregulation sowie offene Wunden oder ein Dekubitus in den Auflagezonen des Stehens - also an Knie, Fußsohlen oder Becken. Der letzte Punkt ist der tückische: Genau der Nutzer, der die Entlastung am dringendsten braucht, kann durch eine Läsion am Knie vorübergehend nicht stehen. Bei relativer Kontraindikation ist eine Teilaufrichtung mit reduziertem Winkel oft möglich. Die Entscheidung trifft der verordnende Arzt, das Sanitätshaus fragt sie ab und dokumentiert sie.
Reicht eine Sitzkantelung statt einer Stehvorrichtung?
Das ist die Frage, an der diese Anträge geprüft werden - und häufig lautet die Antwort ja, weshalb die Kantelung der wirtschaftlichere erste Schritt ist. Wirksam entlastet sie allerdings erst in deutlicher Neigung und nur in Kombination mit einer Rückenneigung; kleine Kantelwinkel verschieben den Druck kaum. Zwei Grenzen bleiben: Die Kantelung senkt den Druck am Sitzbein, sie nimmt ihn nicht auf null, und sie verlagert Last auf Kreuzbein und Rücken. Das Stehen entlastet vollständig und bringt zusätzlich Gelenkstreckung, Knochenbelastung, Tonusregulation und verbesserte Blasen- und Darmfunktion. Tragfähig ist der Antrag für die Stehvorrichtung deshalb dann, wenn dokumentiert ist, dass es unter Kissen plus Kantelung weiter zu Druckzonen kam - mit Datum, Lokalisation und Kategorie.