Produktart-Guide · Rollstühle mit Stehvorrichtung

Rollstühle mit Stehvorrichtung im Sanitätshaus – Ratgeber & Übersicht

Im Stehrollstuhl richtet sich der Nutzer aus dem Sitzen selbst auf – ohne Hilfsperson, mehrfach am Tag, im eigenen Wohnraum. Das Stehen ist hier kein Komfortmerkmal, sondern die Therapie: Kontrakturprophylaxe, Knochenstoffwechsel, Blasen- und Darmfunktion, Tonusregulation. Genau deshalb prüft die Krankenkasse diese Versorgung so streng wie kaum eine andere in PG 18 – und genau deshalb entscheidet die Qualität der Begründung über Genehmigung oder Ablehnung.

Produktgruppe: PG 18 · Rollstühle & Mobilität Lesezeit: ca. 9 Minuten Stand: August 2026 Zielgruppe: Fachpersonal & Patient:innen
Kurzantwort

Ein Rollstuhl mit Stehvorrichtung richtet den Nutzer aus der Sitzposition in den Stand auf - manuell über Gasdruckfeder und Muskelkraft oder motorisch über einen Elektroantrieb. Ziel ist der therapeutische Nutzen des Stehens: Kontrakturprophylaxe an Hüfte und Knie, Erhalt der Knochendichte, Verbesserung von Blasenentleerung und Darmperistaltik, Tonusregulation bei Spastik, Kreislauftraining und Druckentlastung der Sitzregion. Dazu kommt die Teilhabe auf Augenhöhe und die Erschließung von Reichhöhen. Die Versorgung ist immer genehmigungspflichtig und wird in der Regel vom Medizinischen Dienst (MD) geprüft; die Kasse fragt insbesondere, ob ein separates Stehgerät ausreicht. Auch der Stehrollstuhl bleibt Eigentum der Kasse; Zuzahlung 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro.

Quelle: GKV-Hilfsmittelverzeichnis PG 18.99.03
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Typen von Rollstühle mit Stehvorrichtung im Überblick

Rollstühle mit Stehvorrichtung werden nach ihrer Wirkungsweise unterschieden. Entscheidend für die Auswahl sind Indikation, Heilungsphase und das gewünschte Aktivitätsniveau.

TypWirkungTypische IndikationHMV-Untergruppe
Greifreifenrollstuhl mit manuell betriebener Stehvorrichtung
Aufrichten über Gasdruckfedern, Handpumpe oder Seilzug, angetrieben durch die Restkraft des Nutzers. Leergewicht meist 20-30 kg, deutlich schwerer als ein Adaptivrollstuhl vergleichbarer Größe.
Der Nutzer richtet sich ohne Strom und ohne Hilfsperson auf. Weil das Aufrichten Arm- und Rumpfkraft kostet, sinkt die tatsächliche Nutzungshäufigkeit bei geringer Restkraft - dieser Punkt entscheidet in der Erprobung über manuell oder motorisch.Paraplegie mit guter Arm- und Rumpfkraft, junge Nutzer mit hoher Aktivität, Versorgungen ohne verlässliche Lademöglichkeit.18.99.03.0
Greifreifenrollstuhl mit motorisch betriebener Stehvorrichtung
Elektrischer Verstellantrieb für das Aufrichten bei ansonsten manuellem Greifreifenantrieb. Zusätzliche Akkueinheit, entsprechend höheres Gewicht und geringere Handlichkeit beim Verladen.
Aufrichten mit Tastendruck: Die Stehposition wird dosierbar und mehrfach täglich reproduzierbar erreicht, auch wenn die Armkraft für ein manuelles System nicht reicht. Das erhöht die tatsächliche Stehzeit deutlich - das entscheidende Argument gegenüber der Kasse.Reduzierte Arm- und Rumpfkraft bei erhaltener Fähigkeit zum Greifreifenantrieb, progrediente neuromuskuläre Erkrankungen, Notwendigkeit häufiger Stehintervalle.18.99.03.1
Elektrorollstuhl mit motorisch betriebener Stehvorrichtung
Elektrischer Fahrantrieb und elektrische Stehvorrichtung in einem Gerät, meist kombiniert mit Sitzkantelung, Rückenverstellung und elektrischen Beinstützen. Aufwendigste und teuerste Ausführung der Untergruppe.
Ermöglicht Stehen und Fahren ohne jede Hilfsperson; einige Modelle erlauben eine langsame Schleichfahrt im Stehen. Vor der Versorgung Deckenhöhe und Kopffreiheit prüfen - im Aufzug und unter Dachschrägen ist das regelmäßig das eigentliche Problem.Tetraparese, hohe Querschnittlähmung, fortgeschrittene MS - überall dort, wo der manuelle Antrieb nicht mehr trägt, das Stehen aber therapeutisch indiziert bleibt.18.99.03.2
Abgrenzung: Rollstuhl mit Hub- oder Hebevorrichtung
Hier wird die gesamte Sitzeinheit angehoben oder abgesenkt, der Nutzer bleibt aber in Sitzposition. Häufig verwechselt mit der Stehvorrichtung, weil beide die Augenhöhe verändern.
Erschließt Reichhöhen und erleichtert Transfers auf unterschiedliche Höhen - erzeugt aber keine der Wirkungen des Stehens: keine Gelenkstreckung, keine axiale Belastung der Beine, keine Tonusdehnung.Bedarf an Reichhöhe und höhengleichem Transfer ohne therapeutische Indikation zum Stehen. Wer eine Stehvorrichtung begründen will, muss diese Abgrenzung ausdrücklich ziehen.18.99.06

Auszug. Vollständige Einordnung inkl. Herstellerartikel im GKV-Hilfsmittelverzeichnis.

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Aufbau und Wirkprinzip — Rollstühle mit Stehvorrichtung

Rollstühle mit Stehvorrichtung bestehen aus mehreren funktionalen Elementen, die zusammen Sitzposition, Antrieb und Standsicherheit bestimmen.

Kinematik: Das Hüftgelenk muss im Drehpunkt bleiben

Beim Aufrichten müssen sich Sitz, Rücken und Beinstützen so bewegen, dass die Drehachse des Systems mit dem Hüftgelenk des Nutzers zusammenfällt. Läuft die Mechanik daran vorbei, entstehen Scherkräfte zwischen Haut und Auflagefläche - Rücken, Gesäß und Kniescheibe werden bei jedem Aufrichten verschoben. Die Folge sind Hautschäden genau in der Region, die man entlasten wollte. Deshalb bei der Erprobung nach dem Aufrichten prüfen, ob Kleidung und Auflagepunkte sich verschoben haben.

Abstützpunkte richtig setzen

Im Stand tragen drei Punkte: Fußplatte, Knieschalen und Beckengurt oder Rückenbrett. Die Knieschalen liegen unterhalb der Kniescheibe an der Tibia, nie auf der Patella. Die Fußplatte muss die gesamte Fußsohle tragen, sonst verlagert sich Last auf den Vorfuß. Der Beckengurt hält das Becken, nicht den Bauch - zu hoch angelegt behindert er die Atmung, zu tief rutscht er in die Leiste.

Aufbau der Stehzeit dosieren

Wer monate- oder jahrelang nicht gestanden hat, verträgt keine 30 Minuten am ersten Tag. Üblich ist ein Aufbau über Wochen: kurze Intervalle in Teilaufrichtung, dann Winkel und Dauer steigern, bis mehrfach täglich längere Stehphasen möglich sind. In der Aufbauphase gehören Blutdruck- und Befindlichkeitskontrolle dazu - orthostatische Dysregulation mit Schwindel und Blutdruckabfall ist die häufigste Abbruchursache. Physiotherapie sollte den Aufbau begleiten und dokumentieren.

Kontraindikationen vor der Verordnung klären

Gegen das Stehen sprechen unter anderem: fixierte Kontrakturen von Hüfte oder Knie, die die Streckung verhindern, nicht belastbare Frakturen oder ausgeprägte Osteoporose mit Frakturrisiko, Hüftluxation, floride Thrombose, offene Wunden oder Dekubitus in den Auflagezonen und eine schwere orthostatische Dysregulation. Diese Punkte gehören ärztlich abgeklärt und im Protokoll vermerkt - nicht vom Sanitätshaus entschieden, aber vom Sanitätshaus abgefragt.

Gewicht, Maße und Kopffreiheit

Die Stehmechanik macht das Gerät deutlich schwerer und länger als einen vergleichbaren Rollstuhl - beim manuellen Stehrollstuhl heißt das mehr Kraft pro Meter, beim elektrischen mehr Wendekreis. Dazu kommt eine Größe, an die kaum jemand denkt: die Höhe im aufgerichteten Zustand. Aufzugsdecke, Dachschräge, Deckenlampe und Türsturz begrenzen, wo tatsächlich gestanden werden kann. Beim Hausbesuch mitmessen.

Ziel: Druckverteilung und sichere Sitzposition

Ein korrekt angepasster Rollstuhl verteilt den Sitzdruck über Gesäß und Oberschenkel. Punktuelle Druckspitzen sind die häufigste Ursache für Dekubitus bei Dauersitzern — die Sitzeinheit muss dann neu vermessen werden.

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Häufige Indikationen

Die folgenden Diagnosen führen in der Praxis am häufigsten zu einer Verordnung. Die Auswahl des Rollstuhltyps hängt von Schweregrad, Heilungsphase und Aktivitätsniveau ab.

  • Paraplegie nach QuerschnittlähmungDie klassische Indikation: erhaltene Armfunktion, vollständig gelähmte Beine, hohes Risiko für Kontrakturen, Osteoporose und Blasenprobleme. Bei erhaltener Kraft ist die manuelle Stehvorrichtung ausreichend und wirtschaftlicher.
  • Tetraparese und hohe QuerschnittlähmungAufrichten aus eigener Kraft ist nicht möglich, das Stehen aber therapeutisch indiziert. Hier führt der Weg zur motorischen Stehvorrichtung, meist am Elektrorollstuhl - mit entsprechend hoher Begründungslast.
  • Multiple Sklerose mit SpastikDie Dehnung von Hüft-, Knie- und Wadenmuskulatur im Stand senkt den Tonus für Stunden. Dieser Effekt lässt sich in der Erprobung dokumentieren - etwa über die Ashworth-Skala vor und nach dem Stehen. Solche Messwerte tragen einen Antrag deutlich besser als eine Beschreibung.
  • Spina bifida bei Kindern und JugendlichenFrüher Beginn des Stehens unterstützt Hüftentwicklung und Knochenaufbau in der Wachstumsphase. Die Versorgung muss mitwachsen: Knieschalen-, Fußplatten- und Rückenposition sind regelmäßig nachzustellen, im Wachstumsschub halbjährlich.
  • Neuromuskuläre Erkrankungen mit progredientem VerlaufBei Muskeldystrophie oder spinaler Muskelatrophie verzögert regelmäßiges Stehen die Kontrakturbildung. Weil die Kraft weiter abnimmt, gehört die Frage nach der Nachrüstbarkeit des motorischen Antriebs schon in die Erstversorgung.
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Versorgungsweg — von Rezept bis Anpassung

Der typische Weg vom ärztlichen Befund bis zur fertig angepassten Rollstühle mit Stehvorrichtung dauert in Deutschland zwischen 3 und 14 Tagen.

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    Verordnung mit ausdrücklichem Therapieziel

    Rezept nach Muster 16 mit Diagnose, ICD-10-Code und Bezeichnung des Hilfsmittels. Die Verordnung muss das Therapieziel des Stehens konkret benennen - Kontrakturprophylaxe, Knochenstoffwechsel, Blasen- oder Darmfunktion, Tonusregulation - und nicht pauschal auf "Verticalisierung" verweisen. Ein physiotherapeutischer Bericht als Anlage ist hier keine Formalie, sondern der tragende Beleg.

    Zeitaufwand: 20-30 Min.
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    Kontraindikationen abklären

    Vor der Erprobung ärztlich klären lassen: Belastbarkeit der Beine und des Beckens, Knochendichte, Gelenkstatus an Hüfte und Knie, Kreislaufstabilität, Hautzustand in den Auflagezonen. Ein Aufrichten gegen eine fixierte Kontraktur oder auf einen frakturgefährdeten Knochen ist kein Anpassungsproblem, sondern eine Gefährdung.

    Wichtig: vor der ersten Erprobung
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    Erprobung mit dokumentierten Messwerten

    Mit Erprobungsgerät aufrichten, Winkel und Dauer steigern und dabei messen statt beschreiben: Stehwinkel, Stehdauer, Blutdruck vor und nach dem Stehen, Tonus vor und nach dem Stehen, Reichhöhe im Stand. Zusätzlich prüfen, ob der Nutzer die Vorrichtung selbstständig bedienen kann - genau das trennt die Versorgung von einem Stehgerät mit Hilfsperson.

    Zeitaufwand: 2 Termine à 60 Min.
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    Kostenvoranschlag mit Wirtschaftlichkeitsvergleich

    Die Kasse wird fragen, ob ein separates Stehgerät plus vorhandener Rollstuhl ausreicht. Diese Frage vorwegnehmen: Ist ein Transfer in ein separates Gerät ohne Hilfsperson möglich? Steht eine Hilfsperson mehrfach täglich zur Verfügung? Ist in der Wohnung Platz für ein zweites Gerät? Lauten die Antworten nein, gehört das schriftlich in den Antrag - mit Begründung, nicht als Behauptung.

    Dauer: 6-12 Wochen, MD-Prüfung üblich
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    Auslieferung, Einweisung und Verlaufskontrolle

    Übergabe mit Einstellung von Knieschalen, Fußplatte, Beckengurt und Endanschlag des Stehwinkels; alle Werte protokollieren. Die Einweisung umfasst Aufrichten und Absenken, Notabsenkung, Stehplan mit Dosierung und Hautkontrolle nach dem Stehen. Nach vier bis sechs Wochen einen Kontrolltermin: Wird die Vorrichtung tatsächlich genutzt und in welcher Frequenz? Diese Daten braucht man später für die Folgeversorgung.

    Zeitaufwand: 60-90 Min.
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Abrechnung und Kosten

Grundlage jeder Abrechnung ist der Vertrag zwischen Leistungserbringer und Krankenkasse. Die folgenden Werte sind Orientierungswerte — verbindliche Preise ergeben sich aus den Kassenverträgen.

RollstuhltypHMV-Nr. (Beispiel)Richtwert GKVZuzahlungGenehmigungspflicht
Greifreifenrollstuhl, manuelle Stehvorrichtung18.99.03.03.500 - 7.500 €10 % (mind. 5, max. 10 €)Ja, mit Begründung
Greifreifenrollstuhl, motorische Stehvorrichtung18.99.03.16.000 - 13.000 €10 % (mind. 5, max. 10 €)Ja, mit MD-Begutachtung
Elektrorollstuhl, motorische Stehvorrichtung18.99.03.215.000 - 30.000 €10 % (mind. 5, max. 10 €)Ja, mit MD-Begutachtung
Abgrenzung: Hub-/Hebevorrichtung18.99.065.000 - 12.000 €10 % (mind. 5, max. 10 €)Ja

Hinweis zur Zuzahlungsbefreiung

Versicherte unter 18 Jahren, chronisch Kranke mit Befreiungsbescheid sowie Personen mit überschrittener Belastungsgrenze sind von der Zuzahlung befreit. Den Nachweis erbringt die Krankenkasse.

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Häufige Fragen

Welchen medizinischen Nutzen hat das Stehen - und wie lange muss gestanden werden?

Belegt sind mehrere Wirkungen: Dehnung von Hüft-, Knie- und Wadenmuskulatur als Kontrakturprophylaxe, axiale Belastung der Beinknochen zur Unterstützung des Knochenstoffwechsels, verbesserte Blasenentleerung und Darmperistaltik durch die aufrechte Position, Tonussenkung bei Spastik über die anhaltende Dehnung, Kreislauftraining gegen orthostatische Dysregulation und Druckentlastung der Sitzregion. Zur Dosierung gilt: Wirksam ist regelmäßiges Stehen über mehrere Intervalle am Tag, nicht ein einzelner langer Block pro Woche. Der Aufbau geschieht über Wochen, begleitet von Physiotherapie. Wichtig für den Antrag: Nutzen entsteht nur bei tatsächlicher Nutzung - deshalb interessiert die Kasse die zu erwartende Häufigkeit mehr als der theoretische Effekt.

Warum reicht kein separates Stehgerät - und wie begründet man das?

Diese Frage ist der Kern jeder Ablehnung. Ein separates Stehgerät ist deutlich günstiger, verlangt aber einen Transfer - und damit häufig eine Hilfsperson, einen zweiten Stellplatz in der Wohnung und einen festen Zeitpunkt. Tragfähig ist die Begründung des Stehrollstuhls dann, wenn mindestens einer dieser Punkte belegt ist: Der Nutzer kann den Transfer nicht selbstständig ausführen; eine Hilfsperson steht nicht mehrfach täglich zur Verfügung; in der Wohnung ist kein Platz für ein zweites Gerät; das Stehen ist im Alltag oder am Arbeitsplatz mehrfach und spontan erforderlich. Entscheidend ist der Nachweis der Selbstständigkeit: Was der Nutzer im Stehrollstuhl allein kann, kann er im separaten Stehgerät nicht allein.

Wann ist Stehen kontraindiziert?

Gegen das Aufrichten sprechen unter anderem fixierte Kontrakturen an Hüfte oder Knie, die eine Streckung verhindern, ausgeprägte Osteoporose mit Frakturrisiko, nicht belastbare oder frisch versorgte Frakturen der unteren Extremität, Hüftluxation oder instabile Hüftgelenke, eine floride Thrombose, offene Wunden oder ein Dekubitus in den Auflagezonen an Knie, Fuß oder Becken sowie eine schwere orthostatische Dysregulation. Bei relativer Kontraindikation ist eine Teilaufrichtung mit reduziertem Winkel oft möglich. Die Entscheidung trifft der verordnende Arzt; das Sanitätshaus fragt sie ab und dokumentiert die Antwort.

Kann man im Stehrollstuhl fahren?

Nur eingeschränkt. Bei manuellen Stehrollstühlen ist das Fahren im Stand technisch nicht vorgesehen; die Greifreifen sind im Stand nicht sinnvoll erreichbar. Bei Elektrorollstühlen mit Stehvorrichtung erlauben einige Modelle eine langsame Schleichfahrt im aufgerichteten Zustand, damit sich der Nutzer im Stehen an einer Arbeitsfläche oder einem Regal bewegen kann - Umfang und Geschwindigkeit gibt der Hersteller vor und sie sind bewusst begrenzt, weil sich der Schwerpunkt im Stand nach oben verlagert. Für die Beratung heißt das: Der Stehrollstuhl ist ein Rollstuhl, in dem man stehen kann, kein Fahrzeug, mit dem man stehend unterwegs ist.

Wem gehört das Gerät, und ist ein Wiedereinsatz möglich?

Wie bei allen Rollstühlen bleibt das Gerät in der Regel Eigentum der Krankenkasse und wird leihweise überlassen; die Zuzahlung beträgt 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, unter 18 Jahren entfällt sie. Der Wiedereinsatz ist bei Stehrollstühlen deutlich schwieriger als bei Standardrollstühlen: Die Geräte sind hochindividuell auf Beinlänge, Kniehöhe und Rumpfmaße eingestellt, und die Stehmechanik ist ein sicherheitsrelevantes Bauteil, das vor jedem erneuten Einsatz fachlich geprüft und dokumentiert werden muss. Ein Wiedereinsatz ohne diese Prüfung ist keine Option - hier haftet der Leistungserbringer.

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