Ein Standardrollstuhl ist ein manuell angetriebener Rollstuhl mit Greifreifen, den der Nutzer selbst bewegen oder eine Begleitperson schieben kann. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten bei ärztlich festgestellter dauerhafter Gehunfähigkeit oder erheblich eingeschränkter Gehfähigkeit. Der Rollstuhl bleibt dabei fast immer Eigentum der Kasse und wird nur leihweise überlassen — er geht nach der Versorgung zurück in den Wiedereinsatz. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro.
Quelle: GKV-Hilfsmittelverzeichnis PG 18.50.02Typen von Standardrollstühle im Überblick
Standardrollstühle werden nach ihrer Wirkungsweise unterschieden. Entscheidend für die Auswahl sind Indikation, Heilungsphase und das gewünschte Aktivitätsniveau.
| Typ | Wirkung | Typische Indikation | HMV-Untergruppe |
|---|---|---|---|
| Standardgreifreifenrollstuhl Faltbarer Kreuzstrebenrollstuhl aus Stahl oder Aluminium, Gewicht meist 16-19 kg. Sitzbreiten ab 37 bis 50 cm, Standardausstattung mit Fußrasten, Seitenteilen und Schiebegriffen. | Ermöglicht Selbstbewegung über Greifreifen und Fremdbewegung durch eine Begleitperson. Deckt den Regelbedarf für Wohnung, Nahbereich und Transport ab. | Dauerhafte oder länger andauernde Gehunfähigkeit, etwa nach Schlaganfall, bei fortgeschrittener Arthrose oder geriatrischer Gebrechlichkeit. | 18.50.02.0 |
| Leichtgewicht-Standardrollstuhl Aluminium- oder Legierungsrahmen mit einem Leergewicht unter 16 kg, häufig mit Steckachsen für abnehmbare Antriebsräder. Kompakteres Faltmaß als der Stahlrollstuhl. | Deutlich geringerer Kraftaufwand beim Selbstfahren und beim Verladen ins Auto. Erweitert den erreichbaren Aktionsradius bei begrenzter Armkraft. | Nutzer mit reduzierter Oberkörper- oder Armkraft, die den Rollstuhl selbst bewegen sollen, sowie Versorgungen mit häufigem Transport im Pkw. | 18.50.02.2 |
| Standardrollstuhl in verstärkter Ausführung Schwerlastausführung mit verstärktem Rahmen, breiterer Sitzfläche und höherer zulässiger Belastung, üblicherweise bis 150 kg oder mehr. Sitzbreiten bis über 60 cm. | Trägt das Körpergewicht sicher und verhindert Rahmenverwindung. Die breitere Sitzfläche vermeidet seitlichen Druck an Trochanter und Beckenkamm. | Adipositas und bariatrische Versorgungen, wenn Körpergewicht oder Gesäßbreite die Grenzen der Standardausführung überschreiten. | 18.50.02.3 |
| Greifreifenrollstuhl mit Rückenlehnenverstellung Rückenlehne stufenlos oder mehrstufig neigbar, oft kombiniert mit verlängerten Schiebegriffen und Kippschutz. Sitzwinkel bleibt unverändert. | Erlaubt Positionswechsel und Entlastung ohne Umsetzen. Reduziert die Sitzdauer in einer einzigen Haltung und damit lokale Druckspitzen. | Eingeschränkte Rumpfkontrolle, Ermüdung bei langer Sitzdauer, Bedarf an zwischenzeitlicher Entlastung im Tagesverlauf. | 18.50.02.5 |
| Greifreifenrollstuhl mit multifunktionaler Sitzeinheit Sitz und Rücken sind als Einheit winkelverstellbar (Sitzkantelung), zusätzlich Rückenneigung, verstellbare Beinstützen und meist Kopfstütze. Deutlich höheres Gewicht. | Die Sitzkantelung verlagert den Druck vom Sitzbein zum Kreuzbein und in den Rücken. Wirksamste passive Druckentlastung im manuellen Rollstuhl. | Dauersitzer mit Dekubitusrisiko, fehlende Rumpfstabilität, Kontrakturen oder Notwendigkeit langer Sitzzeiten mit Ruhephasen. | 18.50.02.7 |
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Aufbau und Wirkprinzip — Standardrollstuhl
Standardrollstühle bestehen aus mehreren funktionalen Elementen, die zusammen Sitzposition, Antrieb und Standsicherheit bestimmen.
Sitzbreite: Gesäßbreite plus 2 bis 4 cm
Im Sitzen an der breitesten Stelle über Trochanteren und Oberschenkeln messen, dann 2 bis 4 cm Bewegungsraum zugeben. Zu breit heißt schlechte Greifreifenerreichbarkeit und seitliches Abkippen des Rumpfes, zu schmal heißt Druckstellen an Hüfte und Beckenkamm.
Sitztiefe: Kniekehle frei halten
Vom Rücken bis zur Kniekehle messen und 3 bis 5 cm abziehen. Reicht die Sitzfläche bis in die Kniekehle, drückt sie auf die Gefäß- und Nervenstraße und behindert den venösen Rückfluss.
Sitzhöhe und Radposition
Die Unterschenkellänge bestimmt die Sitzhöhe, sodass die Füße auf den Fußrasten aufliegen, ohne dass die Oberschenkel abheben. Die Position der Antriebsräder entscheidet über Kippstabilität und Kraftaufwand: weiter vorn heißt leichter fahren, aber kippanfälliger.
Rückenhöhe nach Rumpfkontrolle
Bei erhaltener Rumpfkontrolle endet der Rücken unter den Schulterblättern, damit die Arme frei schwingen. Fehlt die Rumpfkontrolle, wird höher und mit Seitenführung versorgt — sonst weicht der Rumpf seitlich aus.
Sitzkissen ist Teil der Versorgung
Der Rollstuhl selbst bringt keine Druckverteilung mit. Bei mehr als zwei Stunden Sitzzeit täglich oder erkennbarem Dekubitusrisiko gehört ein Sitzkissen aus PG 11 dazu — es wird getrennt verordnet und abgerechnet.
Ziel: Druckverteilung und sichere Sitzposition
Ein korrekt angepasster Rollstuhl verteilt den Sitzdruck über Gesäß und Oberschenkel. Punktuelle Druckspitzen sind die häufigste Ursache für Dekubitus bei Dauersitzern — die Sitzeinheit muss dann neu vermessen werden.
Häufige Indikationen
Die folgenden Diagnosen führen in der Praxis am häufigsten zu einer Verordnung. Die Auswahl des Rollstuhltyps hängt von Schweregrad, Heilungsphase und Aktivitätsniveau ab.
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Zustand nach SchlaganfallHemiparese mit erhaltener Kraft auf der nicht betroffenen Seite. Häufig Versorgung mit Einarmantrieb (18.46.04) oder als Schieberollstuhl, wenn die Eigenbewegung nicht ausreicht.
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Geriatrische GebrechlichkeitMultimorbidität mit reduzierter Gehstrecke und Sturzangst. Der Rollstuhl sichert den Nahbereich und die Teilhabe, ergänzt oft einen Rollator aus PG 10 für kurze Strecken.
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Fortgeschrittene Coxarthrose oder GonarthroseSchmerzbedingte Einschränkung der Gehstrecke. Sitzhöhe und Beinstützen müssen das eingeschränkte Beugeausmaß berücksichtigen.
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Adipositas mit MobilitätsverlustErfordert die verstärkte Ausführung. Entscheidend sind zulässiges Gesamtgewicht, Sitzbreite und die Türbreiten in der Wohnung.
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Palliative VersorgungKurzfristiger Bedarf mit hoher Dringlichkeit. Hier ist der Wiedereinsatz aus dem Kassenlager oft der schnellste Weg zur Versorgung.
Versorgungsweg — von Rezept bis Anpassung
Der typische Weg vom ärztlichen Befund bis zur fertig angepassten Standardrollstuhl dauert in Deutschland zwischen 3 und 14 Tagen.
- 1
Verordnung durch Arzt oder Ärztin
Rezept nach Muster 16 mit Diagnose, ICD-10-Code und der Bezeichnung des Hilfsmittels. Die 7-stellige HMV-Nummer ist hilfreich, aber nicht zwingend — die genaue Produktauswahl liegt beim Leistungserbringer.
Zeitaufwand: 5 Min. - 2
Prüfung im Sanitätshaus und Wiedereinsatz klären
Vollständigkeit prüfen, Vertragslage zum Kostenträger klären und vor allem: Steht ein passender Rollstuhl im Wiedereinsatzlager? Bei Standardrollstühlen verlangen die meisten Verträge den Wiedereinsatz vor einer Neuversorgung.
Wichtig: Wiedereinsatz zuerst prüfen - 3
Maßnahme und Anpassung beim Nutzer
Sitzbreite, Sitztiefe, Sitz- und Rückenhöhe am Nutzer bestimmen, nicht nach Konfektionsgröße schätzen. Wohnumfeld mit aufnehmen: Türbreiten, Schwellen, Wendekreis im Bad, Zugang zur Wohnung.
Zeitaufwand: 30-45 Min. - 4
Genehmigung einholen, wenn nötig
Standardrollstühle sind bei vielen Kassen Regelversorgung und genehmigungsfrei bis zur vertraglichen Freigrenze. Sonderausführungen, multifunktionale Sitzeinheiten und Schwerlastversorgungen brauchen in der Regel eine Genehmigung.
Dauer: 1-3 Wochen bei Genehmigungspflicht - 5
Auslieferung, Einweisung und Dokumentation
Übergabe mit dokumentierter Einweisung in Bremsen, Faltmechanismus, Kippschutz und Reifendruck. Die Einweisung ist Vertragspflicht und im Streitfall der entscheidende Nachweis. Empfangsbestätigung und Seriennummer festhalten.
Zeitaufwand: 20-30 Min.
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Abrechnung und Kosten
Grundlage jeder Abrechnung ist der Vertrag zwischen Leistungserbringer und Krankenkasse. Die folgenden Werte sind Orientierungswerte — verbindliche Preise ergeben sich aus den Kassenverträgen.
| Rollstuhltyp | HMV-Nr. (Beispiel) | Richtwert GKV | Zuzahlung | Genehmigungspflicht |
|---|---|---|---|---|
| Standardgreifreifenrollstuhl | 18.50.02.0 | 350 - 700 € | 10 % (mind. 5, max. 10 €) | Meist nein (Regelversorgung) |
| Leichtgewicht-Standardrollstuhl | 18.50.02.2 | 600 - 1.400 € | 10 % (mind. 5, max. 10 €) | Häufig ja |
| Verstärkte Ausführung (Schwerlast) | 18.50.02.3 | 900 - 2.200 € | 10 % (mind. 5, max. 10 €) | Ja |
| Mit Rückenlehnenverstellung | 18.50.02.5 | 800 - 1.800 € | 10 % (mind. 5, max. 10 €) | Ja |
| Mit multifunktionaler Sitzeinheit | 18.50.02.7 | 2.000 - 5.000 € | 10 % (mind. 5, max. 10 €) | Ja, mit Begründung |
Hinweis zur Zuzahlungsbefreiung
Versicherte unter 18 Jahren, chronisch Kranke mit Befreiungsbescheid sowie Personen mit überschrittener Belastungsgrenze sind von der Zuzahlung befreit. Den Nachweis erbringt die Krankenkasse.
Häufige Fragen
Gehört der Rollstuhl dem Patienten oder der Krankenkasse?
In der Regel der Krankenkasse. Rollstühle werden als Leihgabe überlassen und bleiben Kasseneigentum. Nach Ende der Versorgung gehen sie zurück und werden aufgearbeitet wieder eingesetzt. Das ist der wirtschaftlich wichtigste Unterschied zu Produktgruppen wie Bandagen oder Einlagen, die in das Eigentum des Versicherten übergehen. Nutzer dürfen einen Leihrollstuhl deshalb nicht verkaufen, verschenken oder eigenmächtig umbauen.
Wie hoch ist die Zuzahlung bei einem Rollstuhl?
10 % des Abgabepreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel (§ 33 SGB V). Auch bei einem Rollstuhl für 3.000 Euro bleiben es 10 Euro. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind zuzahlungsfrei, ebenso Versicherte mit einer anerkannten Belastungsgrenze. Wird der Rollstuhl leihweise überlassen, fällt die Zuzahlung einmalig bei der Überlassung an, nicht wiederkehrend.
Braucht der Nutzer für einen Elektrorollstuhl einen Führerschein?
Nein. Elektrorollstühle und Elektromobile bis 6 km/h gelten verkehrsrechtlich als Fußgänger und sind fahrerlaubnisfrei, ebenso versicherungskennzeichenfrei. Ab mehr als 6 km/h wird ein Versicherungskennzeichen fällig. Unabhängig davon ist eine private Haftpflicht mit Einschluss von Krankenfahrstühlen dringend zu empfehlen — Standard-Haftpflichtverträge schließen sie nicht automatisch ein. Für die Nutzung muss die Steuerungsfähigkeit gegeben sein; im Zweifel verlangt die Kasse eine Fahrprobe.
Wie oft besteht Anspruch auf einen neuen Rollstuhl?
Es gibt keine feste Frist. Maßgeblich ist, ob der vorhandene Rollstuhl den Bedarf noch deckt und wirtschaftlich reparabel ist. Übersteigen die Reparaturkosten die vertragliche Reparaturfreigrenze oder ändert sich der Bedarf medizinisch wesentlich, ist eine Neuversorgung begründbar. Rechnerisch kalkulieren viele Verträge mit einer Nutzungsdauer von etwa fünf Jahren, das ist aber kein Anspruchszeitraum, sondern eine Kalkulationsgröße.
Was gehört zwingend in die Dokumentation?
Die am Nutzer erhobenen Maße, die Begründung der gewählten Ausführung, die Seriennummer des ausgelieferten Rollstuhls und die dokumentierte Einweisung mit Unterschrift. Bei Sonderausführungen zusätzlich, warum die Regelversorgung nicht ausreicht — genau dieser Punkt entscheidet über Genehmigung oder Ablehnung. Bei Wiedereinsatzgeräten kommt der Aufarbeitungs- und Hygienenachweis hinzu.