Produktart-Guide · Schieberollstühle

Schieberollstühle im Sanitätshaus – Ratgeber & Übersicht

Der Schieberollstuhl wird ausschließlich von einer Begleitperson bewegt: Er hat keine Greifreifen, deshalb kann der Nutzer ihn nicht selbst antreiben. Genau das macht ihn zur Versorgung mit der höchsten Begründungslast in der manuellen Rollstuhlversorgung – denn wer noch Restkraft zur Eigenbewegung hat, wird vorrangig mit Greifreifen versorgt. Für die Praxis heißt das: Der Schieberollstuhl ist nicht die einfachere, sondern die begründungspflichtigere Wahl.

Produktgruppe: PG 18 · Rollstühle & Mobilität Lesezeit: ca. 8 Minuten Stand: August 2026 Zielgruppe: Fachpersonal & Patient:innen
Kurzantwort

Ein Schieberollstuhl ist ein manueller Rollstuhl ohne Greifreifen, der nur durch eine Begleitperson bewegt wird - reine Fremdbewegung. Die Krankenkasse übernimmt ihn, wenn die Eigenbewegung dauerhaft nicht möglich, nicht sicher steuerbar oder medizinisch nicht sinnvoll ist. Besteht noch nutzbare Restkraft in den Armen, ist der Rollstuhl mit Greifreifenantrieb vorrangig, weil er Selbstständigkeit erhält. Der Schieberollstuhl bleibt fast immer Eigentum der Kasse und geht nach der Versorgung in den Wiedereinsatz zurück. Zuzahlung: 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro.

Quelle: GKV-Hilfsmittelverzeichnis PG 18.50.01
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Typen von Schieberollstühle im Überblick

Schieberollstühle werden nach ihrer Wirkungsweise unterschieden. Entscheidend für die Auswahl sind Indikation, Heilungsphase und das gewünschte Aktivitätsniveau.

TypWirkungTypische IndikationHMV-Untergruppe
Schieberollstuhl in Standardausführung
Faltbarer Kreuzstrebenrollstuhl mit kleineren Hinterrädern ohne Greifreifen, Gewicht meist 14-18 kg. Feststellbremsen sind für die Begleitperson bedienbar ausgeführt, häufig als Trommelbremse mit Hebel am Schiebegriff.
Sichert den Transport im Nah- und Wohnbereich, wenn keine Eigenbewegung möglich ist. Ohne Greifreifen fällt die Gesamtbreite um etwa 4 bis 6 cm geringer aus als beim Greifreifenrollstuhl - ein Vorteil in engen Wohnungen und Bädern.Vollständiger Verlust der Fähigkeit zur Eigenbewegung, etwa bei fortgeschrittener Demenz, hochgradiger Parese beider Arme oder in der letzten Phase neurodegenerativer Erkrankungen.18.50.01.0
Schieberollstuhl mit Rückenlehnenverstellung
Rückenlehne mehrstufig oder stufenlos neigbar, in der Regel mit verlängerten Schiebegriffen und Kippschutz. Der Sitzwinkel bleibt dabei unverändert, nur der Rücken wandert nach hinten.
Erlaubt Ruhephasen ohne Umsetzen und entlastet die Sitzhaltung im Tagesverlauf. Achtung: Mit der Rückenneigung wandert der Schwerpunkt nach hinten - Kippschutz ist hier keine Option, sondern Pflichtausstattung.Eingeschränkte Rumpfkontrolle, Ermüdung bei langer Sitzdauer, Notwendigkeit zwischenzeitlicher Entlastung ohne Transfer ins Bett.18.50.01.1
Schieberollstuhl in verstärkter Ausführung
Schwerlastrahmen mit erhöhter zulässiger Belastung, breiterer Sitzfläche und verstärkten Radlagern. Sitzbreiten deutlich über den Standardmaßen, entsprechend größere Gesamtbreite.
Trägt das Körpergewicht ohne Rahmenverwindung und verhindert seitlichen Druck an Trochanter und Beckenkamm. Der höhere Rollwiderstand macht ein Schiebegerät oder einen Zusatzantrieb für die Begleitperson zum ernsten Thema.Adipositas und bariatrische Versorgungen, wenn Körpergewicht oder Gesäßbreite die Grenzen der Standardausführung überschreiten.18.50.01.2
Schieberollstuhl mit multifunktionaler Sitzeinheit
Sitz und Rücken sind als Einheit kantelbar, zusätzlich Rückenneigung, winkelverstellbare Beinstützen, Kopfstütze und meist Seitenführungen. Leergewicht häufig über 30 kg, Faltmaß eingeschränkt.
Die Sitzkantelung verlagert den Druck vom Sitzbein zum Kreuzbein und in den Rücken und stabilisiert das Becken gegen das Nachvornerutschen. Wirksamste passive Positionierung im manuellen Rollstuhl.Dauersitzer mit Dekubitusrisiko, fehlende Rumpf- und Kopfkontrolle, ausgeprägte Spastik oder beginnende Kontrakturen von Hüfte und Knie.18.50.01.3
Multifunktionale Sitzeinheit in verstärkter Ausführung
Kombination aus Schwerlastrahmen und kantelbarer Sitzeinheit. Aufwendigste Ausführung der Untergruppe, mit entsprechendem Platzbedarf beim Wendekreis und beim Abstellen.
Ermöglicht Positionierung und Druckumverteilung auch jenseits der Standardgewichtsgrenzen. Vor der Verordnung Türbreiten, Wendekreis im Bad und die Tragfähigkeit von Rampen und Aufzug prüfen.Adipositas in Verbindung mit fehlender Sitzstabilität oder Dekubitusrisiko - eine Kombination, für die die Standardausführungen nicht ausgelegt sind.18.50.01.5

Auszug. Vollständige Einordnung inkl. Herstellerartikel im GKV-Hilfsmittelverzeichnis.

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Aufbau und Wirkprinzip — Schieberollstuhl

Schieberollstühle bestehen aus mehreren funktionalen Elementen, die zusammen Sitzposition, Antrieb und Standsicherheit bestimmen.

Zwei Personen vermessen, nicht eine

Der Nutzer bestimmt Sitzbreite, Sitztiefe und Rückenhöhe - die Begleitperson bestimmt die Schiebegriffhöhe. Als Richtwert liegen die Griffe etwa zwischen Hüft- und Taillenhöhe der schiebenden Person, sodass die Ellenbogen leicht gebeugt bleiben und der Rücken gerade. Sind mehrere Personen im Wechsel zuständig, etwa ein Pflegedienst, sind höhenverstellbare Schiebegriffe die einzige tragfähige Lösung.

Sitzbreite: Gesäßbreite plus 2 bis 4 cm

Im Sitzen an der breitesten Stelle über Trochanteren und Oberschenkeln messen, dann 2 bis 4 cm Bewegungsraum zugeben. Weil der Greifreifen entfällt, darf die Sitzbreite nicht großzügiger gewählt werden - fehlt der seitliche Halt, kippt der Rumpf ab und es entsteht genau der Positionierungsbedarf, den man vermeiden wollte.

Sitztiefe: Kniekehle frei halten

Vom Rücken bis zur Kniekehle messen und 3 bis 5 cm abziehen. Reicht die Sitzfläche bis in die Kniekehle, drückt sie auf die Gefäß- und Nervenstraße und behindert den venösen Rückfluss - bei einem Nutzer, der die Position nicht selbst korrigieren kann, ist das ein Dauerzustand statt einer Momentaufnahme.

Kippschutz und Bremsen aus Sicht der Begleitperson

Feststellbremsen müssen von hinten erreichbar sein, sonst werden sie im Alltag nicht benutzt. Bei jeder Rückenneigung, jeder Kantelung und bei Amputationsstumpfstützen ist Kippschutz zwingend, weil der Schwerpunkt nach hinten wandert. Beim Überwinden von Bordsteinen kippt die Begleitperson nach hinten an - dafür braucht sie eine Kipphilfe am Rahmen, nicht die Fußraste als Trittfläche.

Sitzkissen ist Teil der Versorgung

Der Rollstuhl selbst bringt keine Druckverteilung mit. Bei einem Nutzer, der sich nicht selbst entlasten kann, ist ein Sitzkissen aus PG 11 die Regel und nicht die Ausnahme - es wird getrennt verordnet und getrennt abgerechnet. Dieselbe Trennung gilt für Rückensysteme und Positionierungshilfen.

Ziel: Druckverteilung und sichere Sitzposition

Ein korrekt angepasster Rollstuhl verteilt den Sitzdruck über Gesäß und Oberschenkel. Punktuelle Druckspitzen sind die häufigste Ursache für Dekubitus bei Dauersitzern — die Sitzeinheit muss dann neu vermessen werden.

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Häufige Indikationen

Die folgenden Diagnosen führen in der Praxis am häufigsten zu einer Verordnung. Die Auswahl des Rollstuhltyps hängt von Schweregrad, Heilungsphase und Aktivitätsniveau ab.

  • Fortgeschrittene DemenzNicht die Kraft fehlt, sondern die Handlungsplanung: Der Nutzer könnte greifen, aber nicht zielgerichtet und nicht gefahrenbewusst fahren. Diese Begründung muss ausdrücklich im Rezept stehen, sonst liest die Kasse eine Unterversorgung.
  • Hochgradige Parese beider Arme oder hohe QuerschnittlähmungEigenbewegung über Greifreifen ist nicht möglich. Vor dem Schieberollstuhl gehört hier immer die Frage geprüft, ob eine Elektrorollstuhlsteuerung - Joystick, Kopf- oder Kinnsteuerung - Selbstständigkeit erhalten kann.
  • Fortgeschrittene neurodegenerative ErkrankungBei ALS, fortgeschrittener MS oder Parkinson im Spätstadium fällt die Restkraft über Monate weiter ab. Die Versorgung sollte deshalb von Anfang an nachrüstbar geplant werden - kantelbare Sitzeinheit, Kopfstütze, Beinstützen.
  • Schwere Spastik und beginnende KontrakturenFixierte Hüft- und Kniebeugestellung begrenzt Sitzwinkel und Beinstützenwinkel. Die multifunktionale Sitzeinheit ist hier kein Komfortmerkmal, sondern die Voraussetzung dafür, dass der Nutzer überhaupt sitzen kann.
  • Palliative VersorgungKurzfristiger Bedarf mit hoher Dringlichkeit. Der Wiedereinsatz aus dem Kassenlager ist hier fast immer der schnellste Weg; parallel lohnt der Blick, ob die Kasse eine Eilversorgung ohne vorherige Genehmigung zulässt.
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Versorgungsweg — von Rezept bis Anpassung

Der typische Weg vom ärztlichen Befund bis zur fertig angepassten Schieberollstuhl dauert in Deutschland zwischen 3 und 14 Tagen.

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    Verordnung durch Arzt oder Ärztin

    Rezept nach Muster 16 mit Diagnose, ICD-10-Code und Bezeichnung des Hilfsmittels. Entscheidend ist ein Satz, der bei Greifreifenrollstühlen fehlen darf: warum eine Eigenbewegung nicht möglich oder nicht sinnvoll ist. Ohne diese Aussage ist die Rückfrage der Kasse vorprogrammiert.

    Zeitaufwand: 5 Min.
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    Prüfung im Sanitätshaus und Wiedereinsatz klären

    Vollständigkeit prüfen, Vertragslage zum Kostenträger klären und vor allem: Steht ein passender Schieberollstuhl im Wiedereinsatzlager? Schieberollstühle in Standardausführung sind die klassischen Wiedereinsatzgeräte - die meisten Verträge verlangen den Wiedereinsatz vor einer Neuversorgung.

    Wichtig: Wiedereinsatz zuerst prüfen
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    Maßnahme beim Nutzer und im Wohnumfeld

    Sitzmaße am Nutzer erheben, Schiebegriffhöhe an der Begleitperson. Wohnumfeld aufnehmen: Türbreiten, Schwellen, Wendekreis im Bad, Zugang zur Wohnung, Rampenneigung und - bei kantelbaren Sitzeinheiten - die Länge des Geräts im gekippten Zustand.

    Zeitaufwand: 30-45 Min.
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    Genehmigung einholen, wenn nötig

    Die Standardausführung ist bei vielen Kassen Regelversorgung und bis zur vertraglichen Freigrenze genehmigungsfrei. Rückenlehnenverstellung, multifunktionale Sitzeinheit und Schwerlastausführung sind in der Regel genehmigungspflichtig und brauchen eine Begründung, die auf Funktion abhebt, nicht auf Komfort.

    Dauer: 1-3 Wochen bei Genehmigungspflicht
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    Auslieferung und Einweisung der schiebenden Person

    Die Einweisung richtet sich hier nicht primär an den Nutzer, sondern an die Begleitperson: Bremsen, Faltmechanismus, Kippschutz, Ankippen an Bordsteinen, Reifendruck, Sicherung bei Transfers. Bei Heim- oder Pflegedienstversorgung mehrere Schichten einweisen und die Namen dokumentieren - die Einweisung ist Vertragspflicht und im Streitfall der entscheidende Nachweis.

    Zeitaufwand: 20-30 Min.
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Abrechnung und Kosten

Grundlage jeder Abrechnung ist der Vertrag zwischen Leistungserbringer und Krankenkasse. Die folgenden Werte sind Orientierungswerte — verbindliche Preise ergeben sich aus den Kassenverträgen.

RollstuhltypHMV-Nr. (Beispiel)Richtwert GKVZuzahlungGenehmigungspflicht
Schieberollstuhl Standardausführung18.50.01.0300 - 650 €10 % (mind. 5, max. 10 €)Meist nein (Regelversorgung)
Mit Rückenlehnenverstellung18.50.01.1700 - 1.600 €10 % (mind. 5, max. 10 €)Häufig ja
Verstärkte Ausführung (Schwerlast)18.50.01.2900 - 2.200 €10 % (mind. 5, max. 10 €)Ja
Mit multifunktionaler Sitzeinheit18.50.01.31.800 - 4.500 €10 % (mind. 5, max. 10 €)Ja, mit Begründung
Multifunktionale Sitzeinheit, verstärkt18.50.01.52.500 - 6.000 €10 % (mind. 5, max. 10 €)Ja, mit Begründung

Hinweis zur Zuzahlungsbefreiung

Versicherte unter 18 Jahren, chronisch Kranke mit Befreiungsbescheid sowie Personen mit überschrittener Belastungsgrenze sind von der Zuzahlung befreit. Den Nachweis erbringt die Krankenkasse.

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Häufige Fragen

Wann ist ein Schieberollstuhl zulässig und wann muss es ein Greifreifenrollstuhl sein?

Maßstab ist die verbliebene Fähigkeit zur Eigenbewegung. Kann der Nutzer den Rollstuhl mit Greifreifen auch nur im Wohnbereich sinnvoll bewegen, ist der Greifreifenrollstuhl vorrangig - er erhält Selbstständigkeit und ist damit die Versorgung, die dem Behinderungsausgleich näher kommt. Der Schieberollstuhl kommt in Betracht, wenn die Kraft fehlt, wenn die Bewegung nicht sicher gesteuert werden kann oder wenn das Selbstfahren medizinisch kontraindiziert ist, etwa bei ausgeprägter Schulterproblematik. Diese Begründung gehört in die Verordnung. Wird sie nachgeschoben, kostet das in der Praxis zwei bis drei Wochen.

Ist ein Transportrollstuhl dasselbe wie ein Schieberollstuhl?

Nein, und die Verwechslung ist teuer. Der Begriff Transportrollstuhl beschreibt leichte, sehr kompakte Klapprollstühle mit vier kleinen Rädern, die für kurze Wege und den Kofferraum gedacht sind - für Ausflüge, Kliniktermine, Urlaub. Sie sind kaum anpassbar, bieten keine Positionierung und sind für tägliche Sitzzeiten nicht ausgelegt. Für eine Dauerversorgung ersetzen sie einen Schieberollstuhl nach 18.50.01 nicht; sie werden häufig als Selbstzahlerprodukt oder Zweitgerät abgegeben. Wer einen Transportrollstuhl als Erstversorgung abgibt, riskiert eine Nachversorgung auf eigene Kosten.

Wie hoch ist die Zuzahlung, und wem gehört der Rollstuhl?

Die Zuzahlung beträgt 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel (§ 33 SGB V) - auch bei einem Gerät für 4.000 Euro bleiben es 10 Euro. Unter 18 Jahren besteht Zuzahlungsfreiheit, ebenso bei anerkannter Belastungsgrenze. Der Rollstuhl selbst bleibt in der Regel Eigentum der Krankenkasse und wird nur leihweise überlassen. Nach Ende der Versorgung geht er zurück, wird aufgearbeitet und wieder eingesetzt. Verkaufen, verschenken oder eigenmächtig umbauen ist deshalb nicht zulässig.

Wer stellt den Rollstuhl, wenn der Nutzer im Pflegeheim lebt?

Hier verläuft eine Grenze, die im Alltag regelmäßig für Streit sorgt. Allgemein gebräuchliche Hilfsmittel, die das Heim zur Erfüllung seines Versorgungsauftrags braucht - also auch einfache Schieberollstühle für den Transport innerhalb des Hauses -, gehören zur Vorhaltepflicht der Einrichtung. Individuell an den Bewohner angepasste Hilfsmittel bleiben dagegen Leistung der Krankenkasse. Praktischer Prüfsatz: Ist das Gerät auf diesen einen Menschen zugeschnitten und außerhalb des Hauses nutzbar, spricht das für die Kasse; ist es ein Haus-Transportmittel, spricht es für das Heim.

Was gehört zwingend in die Dokumentation?

Die am Nutzer erhobenen Maße, die Schiebegriffhöhe mit Bezug zur Begleitperson, die Begründung der gewählten Ausführung, die Seriennummer und die dokumentierte Einweisung mit Unterschrift - bei Pflegediensten und Heimen mit den Namen aller eingewiesenen Personen. Bei Sonderausführungen zusätzlich, warum die Regelversorgung nicht ausreicht; genau dieser Punkt entscheidet über Genehmigung oder Ablehnung. Bei Wiedereinsatzgeräten kommen Aufarbeitungs- und Hygienenachweis hinzu.

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