Die Hilfsmittelnummer ist zehnstellig und in vier Ebenen gegliedert: Produktgruppe, Anwendungsort, Untergruppe, Produktart und dreistellige Einzelproduktnummer — Beispiel 18.50.02.0 als Produktart der Standardgreifreifenrollstühle. In Verträgen, Preislisten und auf Verordnungen wird meist nur die siebenstellige Produktart genannt, weil sich daran die Vergütung bemisst. Produktgruppe 18 umfasst Rollstühle und Mobilitätshilfen; die Anwendungsorte trennen dabei Innenraum (46), Innenraum und Außenbereich (50), Außenbereich (51), Treppen (65) und nicht festgelegten Einsatzort (99).
Quelle: GKV-Hilfsmittelverzeichnis PG 18Die Nummer von links nach rechts lesen
Jede Zifferngruppe beantwortet eine eigene Frage. Wer sie in dieser Reihenfolge stellt, landet ohne Suchen bei der richtigen Produktart.
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Stellen 1 bis 2: Produktgruppe
18 steht für Rollstühle und Mobilitätshilfen. Wichtig für die Abgrenzung: Gehhilfen und Rollatoren sind PG 10, Sitzkissen zur Dekubitusprophylaxe PG 11, Lagerungshilfen PG 20. Ein Rollstuhl bringt keine Druckverteilung mit — das Kissen kommt aus PG 11 und wird getrennt verordnet.
Beispiel: 18 - 2
Stellen 3 bis 4: Anwendungsort
In PG 18 bezeichnet 46 die Nutzung im Innenraum, 50 den Einsatz im Innenraum und Außenbereich, 51 den reinen Außenbereich, 65 Treppen und 99 einen nicht festgelegten Einsatzort. Genau hier entscheidet sich bei Elektrorollstühlen der Preis: Ein Innenraumgerät und ein Innen-/Außengerät liegen in verschiedenen Untergruppen.
Beispiel: 18.50 - 3
Stellen 5 bis 6: Untergruppe
Die Untergruppe fasst Produkte mit gleichem Antriebs- und Bauprinzip zusammen: 18.50.01 Schieberollstühle, 18.50.02 Rollstühle mit Greifreifenantrieb, 18.50.03 Adaptivrollstühle, 18.50.04 Elektrorollstühle für Innen und Außen. Die Untergruppe ist die gröbste Ebene, mit der sich sinnvoll verordnen lässt.
Beispiel: 18.50.02 - 4
Stelle 7: Produktart — die abrechnungsrelevante Ebene
Eine einzige Ziffer trennt Standard von Leichtgewicht, verstärkt von Normalausführung, Rückenlehnenverstellung von multifunktionaler Sitzeinheit. In 18.50.02 heißt .0 Standard, .2 Leichtgewicht, .3 verstärkt, .5 Rückenlehnenverstellung, .7 multifunktionale Sitzeinheit. An dieser Ziffer hängt der Erlös.
Beispiel: 18.50.02.0 - 5
Stellen 8 bis 10: Einzelprodukt
Die letzten drei Stellen bezeichnen das gelistete Produkt eines Herstellers. Sie sind für die Lieferfähigkeit und den Nachweis der Listung relevant, nicht für die Vergütungshöhe. Auf Verordnungen tauchen sie praktisch nie auf — und sie gehören dort auch nicht hin, weil die Produktauswahl beim Leistungserbringer liegt.
Zusammen: 10 Stellen
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Typische Verwechslungen
Fünf Paare, die regelmäßig vertauscht werden. Jede Verwechslung führt zu einer falschen Produktart — und damit zu Retaxierung oder verschenktem Erlös.
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Leichtgewicht ist nicht Adaptiv
Ein Leichtgewicht-Standardrollstuhl (18.50.02.2) ist ein leichter Serienrollstuhl mit fester Geometrie. Ein Adaptivrollstuhl (18.50.03) ist in Sitzwinkel, Radstand und Achsposition am Nutzer einstellbar und deshalb deutlich höherwertig. Kriterium ist nicht das Gewicht, sondern die Einstellbarkeit der Sitz- und Radgeometrie.
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Elektromobil ist kein Elektrorollstuhl
Elektromobile (18.51.05) sind Fahrzeuge mit Lenker und Sitzbank für Nutzer, die gehfähig sind, aber keine Strecken bewältigen. Elektrorollstühle (18.46.05, 18.50.04, 18.51.02) haben eine Rollstuhlsitzeinheit und werden über Joystick oder Sondersteuerung gefahren. Wer ein Elektromobil als Elektrorollstuhl beantragt, erhält eine Ablehnung mit Verweis auf die falsche Produktart.
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Innenraum, Innen/Außen und Außen sind drei Untergruppen
Bei Elektrorollstühlen bestimmt der Einsatzort die Untergruppe: 18.46.05 für den Innenraum, 18.50.04 für Innenraum und Außenbereich, 18.51.02 für den Außenbereich. Steht auf der Verordnung nur "Elektrorollstuhl", muss der Einsatzort geklärt werden, bevor bestellt wird — nachträglich lässt sich die Untergruppe nicht korrigieren.
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Zusatzantriebe: abnehmbar, aufgesteckt oder festmontiert
Abnehmbare Zug- und Schubgeräte liegen in 18.99.04, Aufsteck- und Radnabenantriebe in 18.99.05, restkraftunterstützende Greifreifenantriebe in 18.99.08 und dauerhaft montierte Schiebehilfen in 18.99.11. Ein festmontierter restkraftunterstützender Antrieb im Rollstuhl selbst gehört dagegen in 18.50.06. Entscheidend ist die Art der Verbindung mit dem Rollstuhl, nicht die Antriebsleistung.
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Nicht besetzte Ziffern sind kein Tippfehler
In 18.50.02 sind .1 und .4 nicht besetzt, in 18.50.04 fehlt .2, bei 18.51 sind .03 und .06 nicht besetzt, bei 18.99.01 fehlen .0 und .3. Lücken entstehen, wenn Produktarten gestrichen oder zusammengelegt werden. Wer eine solche Nummer abrechnet, weil sie "logisch dazwischen" liegt, produziert eine sichere Rückweisung.
Die Landkarte von PG 18
Fünf Anwendungsorte, rund zwei Dutzend Untergruppen. Diese Übersicht ordnet ein, wo welche Versorgung zu suchen ist — und was jeweils nicht dazugehört.
| Punkt | Was gilt | Hinweis |
|---|---|---|
| 18.46 — Innenraum | Rollstühle für die Nutzung in der Wohnung: Einarmantrieb (18.46.04) für Nutzer mit einseitig erhaltener Kraft, Elektrorollstühle für den Innenraum (18.46.05) und zerlegbar-faltbare Innenraumgeräte (18.46.06), außerdem elektrisch betriebene Behindertenfahrzeuge (18.46.07). Dusch- und Toilettenrollstühle (18.46.01 bis 18.46.03) liegen hier ebenfalls, werden auf der Academy aber unter /academy/toilettenhilfen/ behandelt. | 18.46.01-03 siehe PG 33 |
| 18.50 — Innenraum und Außenbereich | Die wirtschaftlich größte Gruppe. Schieberollstühle (18.50.01), Greifreifenrollstühle (18.50.02), Adaptivrollstühle (18.50.03), Elektrorollstühle für Innen und Außen (18.50.04), Kinder- und Jugendelektrorollstühle (18.50.05), Rollstühle mit festmontiertem restkraftunterstützendem Antrieb (18.50.06), zerlegbare Elektrorollstühle (18.50.07) und selbstbalancierende Systeme (18.50.08). | Hier liegt die Regelversorgung |
| 18.51 — Außenbereich | Für Versorgungen, die überwiegend draußen genutzt werden: Hebelantrieb (18.51.01), Elektrorollstühle für den Außenbereich (18.51.02), Vorspann- und Einhängefahrräder mit Handkurbelantrieb für Kinder und Jugendliche (18.51.04) sowie Elektromobile (18.51.05) in drei- und vierrädrigen Varianten. 18.51.03 und 18.51.06 sind nicht besetzt. | Elektromobil ≠ Elektrorollstuhl |
| 18.65 — Treppen | Ein einziger Eintrag: Treppenfahrzeuge (18.65.01). Abzugrenzen von baulichen Lösungen wie Treppenlift oder Rampe, die nicht in PG 18 fallen und je nach Fall über andere Träger oder als wohnumfeldverbessernde Maßnahme laufen. Für die Beratung heißt das: erst Zuständigkeit klären, dann Produkt. | Nicht: Treppenlift |
| 18.99 — nicht festgelegter Einsatzort | Die Sammelstelle für Anbauteile und Sonderbauformen: Reha-Karren und Buggys (18.99.01), Stehvorrichtungen (18.99.03), Zug- und Schubgeräte (18.99.04), Aufsteck- und Radnabenantriebe (18.99.05), Hub- und Hebevorrichtungen (18.99.06), behinderungsgerechte Sitzelemente (18.99.07), restkraftunterstützende Greifreifenantriebe (18.99.08), Rollstuhlmobile (18.99.10), dauerhaft montierte Schiebehilfen (18.99.11), smarte Steuerungen (18.99.13) und die Abrechnungspositionen (18.99.99). | Abrechnungspositionen: 18.99.99 |
So bleibt die Zuordnung im Alltag richtig
Die Systematik ändert sich. Fortschreibungen streichen Produktarten, führen neue ein und verschieben Anforderungen — die Nummer im eigenen Warenwirtschaftssystem tut das nicht von allein.
Immer gegen die aktuelle Fortschreibung prüfen
Das Hilfsmittelverzeichnis wird laufend fortgeschrieben. PG 18 liegt in der Fassung von 2024 vor. Vor jeder Erstversorgung in einer selten genutzten Untergruppe die aktuelle Fassung prüfen — insbesondere bei smarten Steuerungen und selbstbalancierenden Systemen, den jüngsten Zugängen der Gruppe. Aktueller Stand: Fortschreibung 2024
Listung des Einzelprodukts nachweisen können
Nur gelistete Produkte erfüllen die Anforderungen der Produktart. Bei einer Vertragsprüfung wird nicht die Produktart hinterfragt, sondern der Nachweis, dass das gelieferte Modell darin gelistet ist. Diesen Nachweis mit Datum in der Versorgungsakte ablegen, nicht nur im Katalog des Herstellers vermuten. Nachweis in die Versorgungsakte
Produktart und Vertragsposition getrennt führen
Die HMV-Produktart beschreibt das Produkt, die Vertragsposition regelt die Vergütung. Beide sind nicht deckungsgleich: Verträge fassen Produktarten zusammen, staffeln nach Wiedereinsatz oder legen eigene Positionsnummern an. Im Warenwirtschaftssystem beide Felder pflegen, sonst ist eine Rechnungsprüfung nicht nachvollziehbar. Zwei Felder, nicht eines
Übergreifende Leistungen über 18.99.99 buchen
Anpassung, Aufarbeitung, Rückholung, Einlagerung und Zubehörmontage haben kein eigenes Produkt und laufen über die Abrechnungspositionen 18.99.99, soweit der Vertrag es vorsieht. Wer sie auf die Produktart des Rollstuhls bucht, verliert die Auswertbarkeit der eigenen Zahlen — und findet später nicht, wo die Marge geblieben ist. HMV 18.99.99
Grenzfälle einmal entscheiden und festschreiben
Dusch- und Toilettenrollstühle, Rollstuhlzubehör mit eigener Nummer, Sitzkissen aus PG 11: Solche Grenzfälle sollten intern einmal geklärt und schriftlich festgehalten werden. Sonst entscheidet jeder Berater neu, und die Abrechnung wird von Fall zu Fall unterschiedlich — was bei einer Prüfung besonders auffällt. Interne Zuordnungsregel anlegen
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Häufige Fragen aus der Praxis
Wie viele Stellen hat eine HMV-Nummer?
Zehn: zwei für die Produktgruppe, zwei für den Anwendungsort, zwei für die Untergruppe, eine für die Produktart und drei für das Einzelprodukt. Im Alltag begegnet Ihnen meist die siebenstellige Produktart wie 18.50.03.5, weil sich daran Vergütung und Genehmigungspraxis bemessen. Die vollständige zehnstellige Nummer wird gebraucht, wenn nachzuweisen ist, dass ein konkretes Modell im Verzeichnis gelistet ist.
Was bedeuten die Zahlen 46, 50, 51, 65 und 99 in PG 18?
Sie bezeichnen den Anwendungsort: 46 Innenraum, 50 Innenraum und Außenbereich, 51 Außenbereich, 65 Treppen, 99 nicht festgelegter Einsatzort. Bei manuellen Rollstühlen liegt die Regelversorgung fast immer in 18.50. Bei Elektroantrieben ist der Anwendungsort die teuerste Fehlerquelle, weil derselbe Rollstuhltyp je Einsatzort in einer anderen Untergruppe steht.
Kann ich eine Nummer verwenden, die im Verzeichnis nicht besetzt ist?
Nein. Nicht besetzte Ziffern wie .1 und .4 in 18.50.02 oder die fehlende .2 in 18.50.04 existieren nicht als Produktart. Eine Abrechnung darauf wird zurückgewiesen. Passt kein bestehender Eintrag, ist das ein Hinweis darauf, dass die Versorgung in eine andere Untergruppe gehört — oder dass es sich um eine Individualanfertigung handelt, die über eine Sonderposition des Vertrags läuft.
Woran erkenne ich, ob eine Versorgung Adaptivrollstuhl statt Standardrollstuhl ist?
An der Einstellbarkeit, nicht am Gewicht oder am Preis. Ein Adaptivrollstuhl (18.50.03) lässt Sitzwinkel, Sitzhöhe, Radstand und Achsposition am Nutzer einstellen und ermöglicht damit eine aktive Fahrweise mit optimierter Kraftübertragung. Ein Leichtgewicht-Standardrollstuhl (18.50.02.2) ist leicht, aber in der Geometrie festgelegt. Kriterium für die Verordnung ist, ob der Nutzer den Rollstuhl dauerhaft selbst antreibt und dafür eine angepasste Geometrie braucht.
Wo finde ich Dusch- und Toilettenrollstühle?
Fachlich in PG 18, Untergruppen 18.46.01 bis 18.46.03 — Dusch-/Toilettenrollstühle, Toilettenrollstühle und Duschrollstühle. Auf der ONE.academy sind sie bei den Toilettenhilfen beschrieben, weil sie dort im Beratungs- und Vertragsalltag verortet sind: /academy/toilettenhilfen/. Vor der Abrechnung klären, welcher Vertrag greift, weil beide Zuordnungen in der Praxis vorkommen.