Nach einer Beinamputation ist der Adaptivrollstuhl mit zurückversetzter Antriebsachse die fachlich richtige Versorgung (HMV 18.50.03.0 oder 18.50.03.5). Grund ist die Gewichtsverteilung: Ein Bein macht etwa 16 Prozent des Körpergewichts aus, nach der Amputation verlagert sich der Schwerpunkt nach hinten und ein Standardrollstuhl kippt beim Anfahren nach hinten über. Die Achse wird deshalb um mehrere Zentimeter nach hinten versetzt (Radstandsverlängerung), bei Oberschenkelamputation entfällt die Fußstütze der betroffenen Seite, bei Unterschenkelamputation kommt eine Stumpfauflage dazu. Zuzahlung: 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro.
Quelle: GKV-Hilfsmittelverzeichnis PG 18.50.03Die Diagnose — kurz erklärt
In Deutschland werden pro Jahr etwa 40.000 Amputationen an der unteren Extremität oberhalb des Fußes durchgeführt, in der Mehrheit bei Diabetes mellitus und peripherer arterieller Verschlusskrankheit; Trauma und Tumor sind die kleinere Gruppe. Für die Rollstuhlversorgung zählen zwei Angaben: die Amputationshöhe - Z89.5 unterhalb oder bis zum Knie, Z89.6 oberhalb des Knies, Z89.7 beidseitig - und die Frage, ob eine Prothese getragen wird. Beides verändert die Statik des Rollstuhls, nicht nur die Ausstattung. Bei gefäßbedingter Amputation ist außerdem das Gegenbein gefährdet: Es trägt die gesamte Last und braucht Aufmerksamkeit in Beratung und Nachkontrolle.
Passende Rollstuhlversorgung
Die Auswahl richtet sich nach der Therapie-Phase. In jeder Phase gibt es Kassen-übliche Rollstuhltypen mit definierter Wirkung und Tragezeit.
| Phase | Rollstuhltyp | Wirkung | Tragezeit |
|---|---|---|---|
| Frühphase nach OP (Woche 1-6) | Standard- oder Adaptivrollstuhl mit Stumpfauflage, Achse zurückversetzt | Die Stumpfauflage lagert den Unterschenkelstumpf gestreckt und leicht erhöht - das begrenzt das postoperative Ödem und beugt einer Beugekontraktur im Knie vor. Die zurückversetzte Achse sichert gegen Rückwärtskippen. | Sitzzeit 4-6 h, Stumpf zwischendurch hochlagern |
| Prothesenanpassung (Monat 2-6) | Adaptivfaltrollstuhl mit abnehmbaren Fußstützen (18.50.03.0) | Der Rollstuhl trägt die Phase, in der die Prothese nur stundenweise getragen wird. Abnehmbare Fußstützen erlauben den Wechsel zwischen Prothesennutzung und Stumpflagerung ohne Umbau. | Wechselnd, parallel steigende Prothesentragezeit |
| Dauerversorgung mit Prothese | Adaptivstarrrahmenrollstuhl als Zweitversorgung (18.50.03.5) | Deckt Prothesenpausen, Stumpfprobleme, Nachtstunden und lange Strecken ab. Die Prothese ersetzt das Gehen, der Rollstuhl die Strecke - beides schließt sich nicht aus, muss aber getrennt begründet werden. | Nach Bedarf, oft mehrere Stunden täglich |
| Beidseitige Amputation oder dauerhafte Prothesenunfähigkeit | Adaptivrollstuhl mit deutlich zurückversetzter Achse, ohne Fußstützen | Ohne Beingewicht liegt der Schwerpunkt weit hinten; Achsposition und Sitzwinkel werden neu berechnet, nicht angepasst. Zusätzlich ist die Auflagefläche am Gesäß kleiner - der Druck pro Fläche steigt. | Ganztägig - Sitzkissen aus PG 11 zwingend |
Rollstuhlwahl bleibt ärztliche Entscheidung
Die Tabelle zeigt typische Versorgungsmuster. Die konkrete Auswahl trifft die behandelnde Ärzt:in in Abstimmung mit der Operateurin oder Physiotherapeut:in.
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Versorgungsweg — von Diagnose bis Rollstuhl
- 1
Verordnung mit Amputationshöhe
Rezept nach Muster 16 mit dem passenden Z89-Kode. Die Höhe ist keine Formalie: Sie entscheidet über Fußstütze, Stumpfauflage und Achsposition. Ergänzend die Angabe, ob eine Prothesenversorgung geplant ist - das bestimmt, ob der Rollstuhl befristet oder dauerhaft gebraucht wird.
Zeitpunkt: aus Klinik oder Reha - 2
Statik berechnen statt Kippschutz nachrüsten
Antriebsachse nach hinten versetzen, bei beidseitiger Amputation weiter als bei einseitiger. Ein Kippschutz ersetzt die richtige Achsposition nicht - er begrenzt nur den Sturz, den eine falsche Konfiguration erzeugt. Achsposition und Ergebnis der Kippprobe dokumentieren.
Zeitaufwand: 30-45 Min. - 3
Stumpfversorgung mitdenken
Bei Unterschenkelamputation Stumpfauflage einstellen: Knie nahezu gestreckt, keine Druckstelle an der Stumpfspitze. Bei Oberschenkelamputation Sitztiefe auf der betroffenen Seite prüfen, damit die Sitzkante nicht am kurzen Stumpf drückt. Kompressionsversorgung und Rollstuhlkontakt nicht gegeneinander arbeiten lassen.
Zeitaufwand: 20-30 Min. - 4
Gegenbein und Sitzkissen prüfen
Bei gefäßbedingter Amputation ist das erhaltene Bein das eigentliche Risikoorgan. Ferse auf der Fußstütze druckfrei lagern, Fußstützenwinkel prüfen, Hautkontrolle in die Einweisung aufnehmen. Bei kleinerer Sitzauflagefläche steigt der Druck am Sitzbein - Sitzkissen aus PG 11 getrennt verordnen.
Wichtig: zwei Verordnungen - 5
Auslieferung, Kippprobe, Nachjustage
Einweisung mit gemeinsamer Kippprobe: anfahren, bremsen, über eine Schwelle fahren. Dokumentierte Einweisung mit Unterschrift ist Vertragspflicht. Nachjustagetermin nach vier bis sechs Wochen einplanen - Stumpfvolumen und Prothesentragezeit verändern in dieser Zeit die Gewichtsverteilung erneut.
Zeitaufwand: 30 Min. plus Kontrolltermin
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Tipps für Patient:innen
Standardkonfiguration ist hier ein Sturzrisiko
Ein Rollstuhl von der Stange kippt nach Oberschenkelamputation beim ersten kräftigen Anfahren nach hinten. Versetzen Sie die Achse, bevor Sie ausliefern, und prüfen Sie das Kippverhalten am sitzenden Nutzer - nicht am leeren Rollstuhl.
Fußstütze der amputierten Seite nicht 'mitliefern'
Eine ungenutzte Fußstütze bleibt an Türrahmen und Bordsteinen hängen, verletzt den Stumpf beim Transfer und erhöht die Baulänge. Bei Oberschenkelamputation abnehmen, nicht hochklappen.
Rollstuhl neben Prothese sauber begründen
Die Doppelversorgung ist anerkannt, wenn die Bedarfe funktional verschieden sind: Prothese für das Gehen, Rollstuhl für Strecken, Prothesenpausen und Stumpfprobleme. Formulieren Sie beide Zwecke im Antrag, sonst wird der zweite als Komfort gelesen.
Beckenschiefstand im Blick behalten
Bei einseitiger Amputation liegt die Last asymmetrisch, das Becken kippt zur amputierten Seite und die Wirbelsäule folgt. Sitzkissen und Rückenkonfiguration können das ausgleichen - erkennen muss man es bei der Nachkontrolle, nicht erst am Rückenschmerz.
Häufige Fragen
Warum muss die Antriebsachse zurückversetzt werden?
Weil das fehlende Beingewicht den Schwerpunkt nach hinten verlagert - ein Bein entspricht etwa 16 Prozent des Körpergewichts. Bei unveränderter Achsposition liegt der Schwerpunkt dann hinter der Radachse, und der Rollstuhl kippt beim Anfahren oder beim Zurücklehnen nach hinten. Durch das Zurückversetzen der Achse wandert die Kipplinie nach hinten und die Stabilität ist wiederhergestellt. Der Preis dafür ist ein etwas größerer Wendekreis - das ist der richtige Tausch.
Bekommt man einen Rollstuhl, obwohl eine Prothese versorgt wurde?
Ja, das ist regelmäßig begründbar. Prothesentragezeiten sind gerade im ersten Jahr begrenzt, und bei Stumpfproblemen, Wundheilungsstörungen oder Schaftwechsel entfällt die Prothese zeitweise vollständig. Formulieren Sie im Antrag beide Funktionen getrennt: die Prothese für das Gehen, den Rollstuhl für die Strecke und für die prothesenfreien Zeiten. Eine Doppelausstattung ohne diese Unterscheidung wird häufig abgelehnt.
Brauche ich eine Stumpfauflage?
Bei Unterschenkelamputation in der Regel ja. Sie lagert den Stumpf nahezu gestreckt und leicht erhöht, begrenzt das Ödem und beugt einer Beugekontraktur im Kniegelenk vor - eine Kontraktur würde die späteren Prothesenversorgung erschweren. Bei Oberschenkelamputation ist keine Auflage nötig; hier zählt, dass die Sitzkante den kurzen Stumpf nicht drückt.
Was ist bei beidseitiger Amputation anders?
Alles, was mit Gleichgewicht zu tun hat. Ohne Beingewicht liegt der Schwerpunkt weit hinten und deutlich höher relativ zur Sitzfläche, die Achse muss entsprechend stärker zurückversetzt werden. Fußstützen entfallen, dafür wird die Sitzfläche kürzer konfiguriert. Kodiert wird beidseitiger Verlust unter Z89.7. Diese Versorgung ist praktisch immer eine Einzelanpassung, kein Lagergerät.
Ist der Rollstuhl auch hier eine Leihgabe der Kasse?
Ja. Auch der konfigurierte Adaptivrollstuhl bleibt in der Regel Eigentum der Krankenkasse und wird leihweise überlassen; nach Ende der Versorgung geht er zurück in den Wiedereinsatz. Anpassungen wie eine veränderte Achsposition oder eine neue Stumpfauflage laufen als Anpassung über den Kostenträger und lösen keine zweite Zuzahlung aus. Eigenmächtige Umbauten am Leihgerät sind nicht zulässig.