Indikations-Match · Pflegebetten

Pflegebett nach Schlaganfall – die Aufstellseite entscheidet

Nach einem Schlaganfall mit Halbseitenlähmung ist die wichtigste Entscheidung der Versorgung keine Produktentscheidung, sondern eine Planungsentscheidung: auf welcher Seite des Raums das Bett steht. Transferiert wird über die nicht betroffene Seite, weil dort Kraft, Stützfunktion und Gleichgewichtsreaktion vorhanden sind. Steht das Bett falsch – mit der starken Seite zur Wand -, muss über die gelähmte Seite gearbeitet werden. Das ist unsicher, schmerzhaft für die betroffene Schulter und einer der teuersten Planungsfehler dieser Indikation, weil er sich nach dem Aufbau nur mit erheblichem Aufwand korrigieren lässt.

ICD-10: I69.- (Folgen einer zerebrovaskulären Krankheit; I69.3 Folgen eines Hirninfarktes, I69.4 Folgen eines Schlaganfalls, nicht als Blutung oder Infarkt bezeichnet) - ergänzend G81.- Hemiparese und Hemiplegie PG: PG 50 · Pflegebetten & Pflegehilfsmittel Lesezeit: ca. 8 Minuten Stand: August 2026
Kurzantwort

Bei Halbseitenlähmung wird über die nicht betroffene Seite transferiert - und daraus folgt die Aufstellung des Bettes im Raum: Die freie Längsseite muss die starke Seite sein. Klären Sie das vor dem Liefertermin, nicht beim Aufbau; steht das Bett an der falschen Wand, wird über die gelähmte Seite gearbeitet, mit Risiko für Sturz und für die betroffene Schulter. Zuständig ist die Pflegekasse nach § 40 SGB XI, Voraussetzung sind mindestens Pflegegrad 1 und ein Antrag, der formlos und auch telefonisch gestellt werden kann; der Eigenanteil beträgt 10 % der Kosten, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel, auch bei leihweiser Überlassung. Technisch zählt neben der Höhenverstellung vor allem eine fein einstellbare Sitzhöhe: Für den Transfer sollen beide Füße flach auf dem Boden stehen und die Knie etwa im rechten Winkel liegen. Ein Bett, das nur zwischen zwei Höhen wählt, verfehlt diesen Punkt.

Quelle: Pflegehilfsmittelverzeichnis PG 50
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Die Diagnose — kurz erklärt

Nach einem Schlaganfall bleibt in der häuslichen Versorgung meist eine Halbseitensymptomatik zurück: Lähmung oder Schwäche auf einer Körperseite, häufig verbunden mit veränderter Muskelspannung, gestörter Rumpfkontrolle, Sensibilitätsverlust und - je nach betroffener Hirnhälfte - mit Sprach- oder Wahrnehmungsstörungen. Für die Bettversorgung sind drei Folgen entscheidend. Erstens ist der Transfer asymmetrisch: Aufstehen, Umsetzen und Zurücklegen funktionieren über die nicht betroffene Seite, weil nur dort Stützkraft und Gleichgewichtsreaktion verfügbar sind. Zweitens ist die betroffene Schulter verletzlich. Zug am gelähmten Arm, etwa beim Hochziehen oder beim Ziehen zur Bettkante, kann die Schulter schädigen und dauerhaft schmerzhaft machen - deshalb wird an der betroffenen Seite nie gezogen, sondern der Rumpf geführt. Drittens verändert sich der Bedarf im Verlauf: In den ersten Monaten wird Selbstständigkeit zurückgewonnen, danach oft stabilisiert sich der Zustand. Ein Bett, das den Transfer heute abnimmt, kann morgen zu viel abnehmen. Daraus ergibt sich eine Spannung, die zur Indikation gehört: In der Rehabilitation wird die betroffene Seite bewusst dem Raum zugewandt, damit Zuwendung, Ansprache und Reize von dort kommen und die Aufmerksamkeit auf diese Seite gelenkt wird. In der häuslichen Dauerversorgung mit selbstständigem oder teilselbstständigem Transfer wiegt dagegen die Transferrichtung schwerer. Beides gleichzeitig geht nicht. Klären Sie mit dem behandelnden therapeutischen Team, welches Ziel Vorrang hat, und dokumentieren Sie die Entscheidung - sonst wird sie beim Aufbau nach der Steckdose entschieden.

ICD-10
I69.-
Folgen einer zerebrovaskulären Krankheit; ergänzend G81.- Hemiparese und Hemiplegie
Anspruchsgrund
Pflegegrad ab 1
Antrag bei der Pflegekasse nach § 40 SGB XI, keine Arztpraxis als Startpunkt
Planungsgröße
Transfer über die starke Seite
Die freie Bettlängsseite muss die nicht betroffene Seite sein
Typische Fehlerquelle
Bett an der falschen Wand
Erzwingt den Transfer über die gelähmte Seite - nach dem Aufbau teuer zu ändern
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Passende Pflegehilfsmittel

Die Auswahl richtet sich nach der Therapie-Phase. In jeder Phase gibt es Kassen-übliche Bettentypen mit definierter Wirkung und Tragezeit.

PhaseBettentypWirkungTragezeit
Frühe häusliche Phase, Transfer mit Hilfe einer Person möglichPflegebett, motorisch verstellbar (50.45.01.1)Die stufenlose Höhenverstellung erlaubt es, die Bettkante genau auf die Transferhöhe zu bringen: beide Füße flach am Boden, Knie etwa im rechten Winkel, Gewicht nach vorn über die Füße. Diese Einstellung entscheidet mehr über den Transfererfolg als jedes Zubehör. Aufstellung mit freier Längsseite auf der nicht betroffenen Seite.Dauerhaft; Transferhöhe im Verlauf neu einstellen
Aufstehen aus dem Liegen gelingt nicht mehr, Rumpfkontrolle eingeschränktPflegebett mit Sitz- und Aufrichtfunktion (50.45.01.4)Führt Oberkörper und Unterschenkel in eine echte Sitzposition und bringt die Person an die Bettkante, statt nur das Rückenteil aufzuklappen. Der Vorteil bei Halbseitenlähmung: Der Aufrichtvorgang läuft symmetrisch über die Bettmechanik, nicht einseitig über die starke Seite - das schont Schulter und Kraftreserve.Dauerhaft über die Phase eingeschränkter Rumpfkontrolle
Kraft in der nicht betroffenen Hand erhalten, Person will selbst mithelfenAufrichthilfe in Form fester Griffe (50.45.02.3)Ein fester Griff an der starken Seite gibt einen definierten Zugpunkt für das Drehen und Aufsetzen. Wichtig ist die Montageseite: An der gelähmten Seite bleibt er ungenutzt, an der starken Seite darf er den Transferweg nicht versperren. Ein Bettaufrichter (50.45.02.2) über der Mitte hilft nur, wenn beide Hände greifen können - bei Hemiplegie meist nicht.Solange die Person den Griff aktiv nutzt
Nächtliches Aufstehen unsicher, Sturz aus dem Bett bereits vorgekommenNiedrigpflegebett (50.45.01.5)Senkt die Fallhöhe, statt den Ausstieg zu versperren. Das ist bei erhaltener Aufstehmotivation der fachlich sauberere Weg als ein Seitengitter: Ein Gitter, das eine Person am Verlassen des Bettes hindert, ist eine freiheitsentziehende Maßnahme mit eigenen Voraussetzungen. Nachteil: Die niedrige Bauhöhe kostet Arbeitshöhe für die Pflege - Höhenverstellung nach oben mitprüfen.Dauerhaft, solange nächtliche Sturzgefahr besteht
Überwiegend sitzende Versorgung am Tag, Rumpf kippt zur betroffenen SeiteRollstuhl mit Sitzkantelung (50.45.07.0 oder 50.45.07.1)Die Kantelung neigt die gesamte Sitzeinheit nach hinten und hält dabei den Winkel zwischen Sitz und Rücken. Der Rumpf sinkt in die Lehne statt nach vorn oder zur schwachen Seite zu rutschen. Das reine Zurückstellen der Rückenlehne öffnet den Winkel und verstärkt das Abrutschen - ein häufiger Verwechslungsfehler bei der Auswahl.Tagsüber, mit regelmäßigen Kantelintervallen

Der Pflegegrad entscheidet über den Anspruch

Die Tabelle zeigt typische Versorgungsmuster. Die konkrete Auswahl trifft die behandelnde Ärzt:in in Abstimmung mit der Operateurin oder Physiotherapeut:in.

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Versorgungsweg — vom Pflegegrad bis zur Lieferung

  1. 1

    Bedarf erkennen und die Transferseite festlegen

    Bestimmen Sie zuerst die betroffene Seite und wie der Transfer tatsächlich abläuft: Über welche Seite steht die Person auf, wer hilft, wohin geht es - Rollstuhl, Toilettenstuhl, Stehen. Zeichnen Sie den Raum mit Tür, Fenster, Steckdose und Heizung auf und markieren Sie die geplante freie Längsseite. Ergänzen Sie Pflegegrad, Körperlänge und die engste Türbreite. Diese Skizze ist der eigentliche Fachschritt dieser Indikation.

    Zeitaufwand: 20 bis 30 Minuten
  2. 2

    Antrag bei der Pflegekasse stellen

    Der Antrag nach § 40 SGB XI kann formlos gestellt werden, auch telefonisch; das Sanitätshaus oder der Pflegedienst kann ihn vorbereiten. Begründen Sie mit der Pflegeerleichterung und benennen Sie die Halbseitensymptomatik konkret: Transfer nur über die nicht betroffene Seite möglich, Aufstehen aus dem Liegen ohne Verstellung nicht sicher durchführbar. Eine Empfehlung aus der Rehabilitation oder von der behandelnden Praxis kann den Antrag stützen, ist aber keine Voraussetzung.

    Formlos möglich, auch telefonisch
  3. 3

    Bewilligung abwarten und Zubehörseite festhalten

    Technische Pflegehilfsmittel sollen vorrangig leihweise überlassen werden; wird die Leihe ohne zwingenden Grund abgelehnt, tragen Versicherte die Kosten in vollem Umfang selbst. Halten Sie schriftlich fest, auf welcher Seite Aufrichthilfe und - falls überhaupt - ein Seitenteil montiert werden sollen. Diese Angabe geht im Ablauf regelmäßig verloren und wird dann beim Aufbau nach Gewohnheit entschieden.

    Eigenanteil: 10 % (max. 25 €)
  4. 4

    Lieferung und Aufbau: Aufstellseite vor der Steckdose

    Sagen Sie die Aufstellseite beim Liefertermin aktiv an und prüfen Sie sie, bevor die Verpackung geöffnet wird. Montageteams stellen Betten sonst nach dem Netzanschluss und dem kürzesten Weg auf - beides sind schwächere Argumente als die Transferrichtung. Ein Verlängerungskabel in geschützter Führung ist die einfachere Lösung als ein falsch stehendes Bett. Prüfen Sie außerdem, dass die freie Seite auch frei bleibt: kein Nachttisch, keine Heizung, kein Teppichrand.

    Dauer: 60 bis 90 Minuten
  5. 5

    Einweisung mit Transfertraining am eigenen Bett

    Eingewiesen wird jeder, der das Bett bedient. Über Höhenverstellung, Notabsenkung und Reinigung hinaus gehören hier drei Punkte dazu: die Transferhöhe einmal gemeinsam einstellen und den Wert notieren, nie am gelähmten Arm ziehen, sondern den Rumpf führen, und das Bett nach dem Transfer wieder auf Pflegehöhe bringen. Einweisung dokumentieren und die Transferhöhe sichtbar am Bett notieren.

    Dauer: 30 Minuten
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Tipps für Patient:innen

Die Aufstellseite ist eine Fachentscheidung, keine Möbelfrage

Transferiert wird über die nicht betroffene Seite, also muss diese Seite frei zugänglich sein. Wird das Bett mit der starken Seite zur Wand aufgestellt, bleibt nur der Weg über die gelähmte Seite - unsicher, schmerzhaft, und bei Pflege durch eine Person kaum durchführbar. Legen Sie die Seite schriftlich vor der Lieferung fest und stellen Sie sicher, dass sie im Lieferauftrag steht, nicht nur im Gespräch.

Am gelähmten Arm wird nicht gezogen

Die betroffene Schulter ist bei Hemiplegie durch fehlende Muskelsicherung verletzlich. Zug am Arm beim Hochziehen, Drehen oder Heranziehen an die Bettkante kann sie dauerhaft schmerzhaft machen. Führen Sie stattdessen Becken und Schulterblatt am Rumpf. Das ist auch der Grund, warum ein Bettaufrichter über der Bettmitte bei Halbseitenlähmung oft ungenutzt bleibt: Er verlangt zwei greifende Hände.

Transferhöhe einmal messen und notieren

Die richtige Höhe für den Transfer ist die, bei der beide Füße flach am Boden stehen und die Knie etwa im rechten Winkel liegen; das Gewicht kommt dann über die Füße nach vorn. Diese Höhe ist niedriger als die Pflegehöhe und höher als die Schlafhöhe. Notieren Sie sie sichtbar am Bett - sonst wird bei jedem Transfer neu geschätzt, und die Einstellung fällt mit der Zeit auf die bequemste zurück.

Rehabilitationsziel und Transferrichtung offen abwägen

In der Rehabilitation wird die betroffene Seite dem Raum zugewandt, um Aufmerksamkeit dorthin zu lenken; im häuslichen Alltag verlangt der Transfer die starke Seite zum Raum. Beides zugleich ist nicht möglich. Sprechen Sie das mit dem therapeutischen Team ausdrücklich durch, entscheiden Sie bewusst und halten Sie die Begründung fest. Eine getroffene Entscheidung lässt sich später überprüfen - eine nicht getroffene wird beim Aufbau nach Zufall gemacht.

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Häufige Fragen

Auf welcher Seite muss das Pflegebett nach einem Schlaganfall stehen?

So, dass die nicht betroffene Seite frei zugänglich ist. Über diese Seite läuft der Transfer, weil nur dort Stützkraft und Gleichgewichtsreaktion verfügbar sind. Praktisch heißt das: Bei rechtsseitiger Lähmung steht das Bett so, dass die linke Längsseite zum Raum zeigt. Prüfen Sie zusätzlich, dass diese Seite dauerhaft frei bleibt - Nachttisch, Heizung oder ein Teppichrand machen eine richtig gewählte Seite im Alltag wieder unbenutzbar.

Lässt sich die Aufstellseite später noch ändern?

Technisch ja, praktisch selten ohne Aufwand. Betroffen sind Netzanschluss und Kabelführung, die Montageseite von Aufrichthilfe und Seitenteilen, die Platzierung von Nachttisch oder Pflegebetttisch und häufig die gesamte Zimmeraufteilung. Deshalb gehört die Seite in den Lieferauftrag und nicht ins Gespräch beim Aufbau. Sollte sich der Transferweg im Verlauf tatsächlich ändern - etwa nach Rehabilitationsfortschritt -, ist die Umstellung dennoch der richtige Schritt: Ein Transfer über die schwache Seite bleibt dauerhaft riskant.

Hilft ein Bettaufrichter bei Halbseitenlähmung?

Nur eingeschränkt. Ein Bettaufrichter (50.45.02.2) hängt über der Liegefläche und verlangt in der Regel Zug mit beiden Händen oder mindestens einen stabilen, zentral geführten Zug. Bei Hemiplegie fehlt die zweite Hand. Wirksamer ist meist eine Aufrichthilfe in Form fester Griffe (50.45.02.3), montiert an der nicht betroffenen Seite und so positioniert, dass sie den Transferweg nicht versperrt. Entscheidend ist die Montageseite - an der gelähmten Seite bleibt jedes Griffangebot ungenutzt.

Brauchen wir Seitengitter, wenn die Person nachts aus dem Bett fällt?

Erst prüfen, ob ein milderes Mittel genügt. Hindert ein Bettseitenteil (50.45.02.4) eine Person am Verlassen des Bettes, ist es eine freiheitsentziehende Maßnahme und nur mit Einwilligung der einsichtsfähigen Person oder mit betreuungsgerichtlicher Genehmigung zulässig. Bei erhaltener Aufstehmotivation kommt zudem hinzu, dass ein Übersteigen des Gitters aus größerer Höhe endet als der ursprüngliche Sturz. Das Niedrigpflegebett (50.45.01.5) senkt die Fallhöhe und ist deshalb häufig die sachlich richtige Antwort.

Zahlt die Pflegekasse auch den Rollstuhl mit Sitzkantelung?

Das hängt an der Zweckbestimmung, nicht am Produkt. Dient die Sitzkantelung der Pflegeerleichterung - Positionswechsel im Sitzen, Entlastung, Transfer -, liegt sie unter 50.45.07 und damit bei der Pflegekasse nach SGB XI. Steht dagegen der Behinderungsausgleich und die Erschließung des Nahbereichs im Vordergrund, ist es ein Hilfsmittel der PG 18 nach SGB V und die Krankenkasse zuständig, nicht die Pflegekasse. Formulieren Sie die Begründung passend zum Träger, an den der Antrag geht.

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