CareCore.ONE präsentiert: ONE.academy · PG 50

Pflegebetten & Pflegehilfsmittel — Ratgeber & Übersicht

22 Ratgeberseiten zu Pflegehilfsmitteln zur Erleichterung der Pflege. Diese Produktgruppe folgt einem anderen Rechtskreis als der Rest der Academy: nicht die Krankenkasse zahlt, sondern die Pflegekasse — und Auslöser ist kein Rezept, sondern ein Pflegegrad.

Bereich: PG 50 Pflegebetten & Pflegehilfsmittel Lesezeit: 3 min Stand: August 2026
Kurzantwort

Die Produktgruppe 50 umfasst Pflegebetten, Pflegebettenzubehör, Bettzurichtungen, Pflegebetttische, Sitzhilfen, Rollstühle mit Sitzkantelung und Lagekorrekturhilfen. Zuständig ist die Pflegekasse, nicht die Krankenkasse: Anspruch besteht ab Pflegegrad 1 auf Antrag nach § 40 SGB XI — eine ärztliche Verordnung ist keine Voraussetzung. Der Eigenanteil beträgt 10 % der Kosten, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel, für Versicherte ab 18 Jahren. Technische Pflegehilfsmittel werden vorrangig leihweise überlassen.

Quelle: CareCore.ONE Redaktion — basierend auf dem Pflegehilfsmittelverzeichnis PG 50
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Pflegehilfsmittel im Sanitätshaus

Alle anderen Produktgruppen dieser Academy liegen im SGB V — Krankenkasse, Rezept auf Muster 16, Hilfsmittelverzeichnis. Die Produktgruppe 50 liegt im SGB XI: Pflegekasse, Pflegegrad, Antrag, Pflegehilfsmittelverzeichnis. Das ist keine Formalie, sondern verändert jeden Satz über Anspruch, Beantragung und Kosten.

Praktisch am folgenreichsten ist die Abgrenzung, wenn beide Kassen an einer Versorgung beteiligt sind: das Pflegebett kommt von der Pflegekasse, die Wechseldruckmatratze darin aus PG 11 von der Krankenkasse. Zwei Träger, zwei Vorgänge, ein Bett. Wer das übersieht, produziert Rückläufer.

Vollständig unter Anwendungsort 50.45 gegliedert — Untergruppen 50.46 bis 50.48 existieren entgegen einer verbreiteten Annahme nicht.

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Was Sie in diesem Ratgeber finden

6 Produktart-Guides

Je eine Übersichtsseite pro Versorgungsart — mit Pflegehilfsmittelnummern, Maßen, Indikationen und Eigenanteil.

10 Indikations-Matches

Welches Pflegehilfsmittel passt zu welcher Situation — von Demenz und Dekubitusrisiko über Kontrakturen bis zur Palliativversorgung.

6 Praxisleitfäden

Pflegegrad und Anspruch, Antrag bei der Pflegekasse, Pflegehilfsmittelnummern, Eigenanteil, Abgrenzung SGB V zu SGB XI und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

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Pflegehilfsmittel nach Kategorie

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Praxiswissen für Pflege und Fachhandel

Die inhaltlich wertvollste Seite dieser Produktgruppe ist die Abgrenzung SGB V zu SGB XI. Sie beantwortet die Frage, an der Versorgungen scheitern: dient das Mittel dem Behinderungsausgleich oder der Behandlung — dann Krankenkasse — oder der Erleichterung der Pflege, der Linderung von Beschwerden und einer selbstständigeren Lebensführung? Dann Pflegekasse. Ein bei der falschen Kasse gestellter Antrag muss nach § 14 SGB IX weitergeleitet werden, nicht abgelehnt.

— CareCore.ONE Redaktion

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Häufige Fragen

Wer zahlt das Pflegebett — Kranken- oder Pflegekasse?

Die Pflegekasse, sofern mindestens Pflegegrad 1 vorliegt und das Bett die Pflege erleichtert. Grundlage ist § 40 SGB XI. Eine ärztliche Verordnung ist nicht erforderlich, kann den Antrag aber stützen. Anders die Wechseldruckmatratze darin: sie dient der Dekubitusbehandlung, liegt in PG 11 und wird von der Krankenkasse auf ärztliche Verordnung übernommen.

Wie hoch ist der Eigenanteil?

10 % der Kosten, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel, für Versicherte ab dem vollendeten 18. Lebensjahr (§ 40 Abs. 3 SGB XI). Der Eigenanteil fällt auch bei leihweiser Überlassung an. Die Pflegekasse kann zur Vermeidung von Härten ganz oder teilweise befreien. Nicht zu verwechseln mit der SGB-V-Zuzahlung von mindestens 5 und höchstens 10 Euro.

Muss ich das Pflegebett kaufen oder wird es geliehen?

Die Pflegekassen sollen technische Pflegehilfsmittel vorrangig leihweise überlassen. Wer die Leihe ohne zwingenden Grund ablehnt, trägt die Kosten in vollem Umfang selbst — das ist wirtschaftlich der folgenreichste Satz der Produktgruppe. Leihgeräte werden aufbereitet und wiederverwendet; Hygiene- und Funktionsnachweis gehören zum Vorgang.

Sind Seitengitter am Pflegebett einfach Zubehör?

Nein. Wenn ein Seitengitter eine Person daran hindert, das Bett zu verlassen, ist es eine freiheitsentziehende Maßnahme. Zulässig ist es dann nur mit Einwilligung der einsichtsfähigen Person oder mit betreuungsgerichtlicher Genehmigung. Eine Kostenzusage der Pflegekasse ersetzt diese Zulässigkeit nicht. Bei Sturzgefahr ist das Niedrigpflegebett das mildere Mittel — es senkt die Fallhöhe statt zu fixieren.

Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Eine eigene Leistung nach § 40 Abs. 4 SGB XI, kein Pflegehilfsmittel: Türverbreiterung, Schwellenabbau, barrierefreie Dusche oder Treppenlift. Der Zuschuss beträgt höchstens 4.180 Euro je Maßnahme; leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, ist der Gesamtzuschuss auf 16.720 Euro begrenzt. Verschlechtert sich die Pflegesituation wesentlich, kann eine neue Maßnahme begründet werden.