Mindestgebrauchszeiten für Orthesen liegen typisch bei 2–4 Jahren, je nach Orthesentyp und Belastung. Der Reparaturanspruch besteht während der gesamten Nutzungsdauer.
Eine Neuversorgung erfordert immer eine neue ärztliche Verordnung mit Begründung der medizinischen Notwendigkeit. Die Kasse prüft, ob eine Reparatur oder Anpassung der bestehenden Orthese ausreichend gewesen wäre.
Quelle: § 33 SGB V, Rahmenvertrag Hilfsmittelversorgung, GKV-Hilfsmittelverzeichnis PG 23 · Stand 04/2026Nachversorgungsprozess
Jede Folgeversorgung beginnt am vorhandenen Produkt, nicht am Kalender. Sechs Schritte von der Befundung bis zum Antrag.
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Vorhandene Orthese befunden
Funktionsprüfung an Gurten, Verschlüssen, Gelenken, Schienen, Rahmen und Polstern. Passform gegen die aktuellen Maße prüfen, nicht gegen die Erinnerung. Ergebnis schriftlich festhalten mit Datum, Prüfer und konkretem Befund je Bauteil. Dieser Befund ist die Grundlage jeder späteren Begründung.
Bauteil benennen, nicht die Orthese pauschal beurteilen - 2
Ursache einordnen
Vier Gründe kommen in Betracht und sie führen zu unterschiedlichen Begründungen: Verschleiß, Maßänderung, veränderter Befund oder eine Reparatur, die unwirtschaftlich wäre. Ordnen Sie den Fall zu, bevor Sie ein Produkt auswählen — die Zuordnung bestimmt, welche Nachweise der Antrag braucht.
Verschleiß · Maßänderung · Befundänderung · Unwirtschaftlichkeit - 3
Reparatur gegen Neuversorgung rechnen
Reparaturkosten einschließlich Arbeitszeit und Ersatzteilverfügbarkeit gegen den Preis der Neuversorgung und die verbleibende Nutzungsdauer stellen. Das Ergebnis gehört in den Vorgang, auch wenn die Reparatur gewinnt — dann ist belegt, dass geprüft wurde. Ohne diese Rechnung fehlt dem Antrag das entscheidende Argument.
Die Rechnung gehört in die Akte, nicht ins Gespräch - 4
Ärztliche Folgeverordnung einholen
Eine Neuversorgung braucht eine neue, aktuelle Verordnung. Bei verändertem Befund muss die Verordnung die Änderung erkennbar tragen: eine unveränderte Diagnose neben einer geänderten Bauart erzeugt bei der Prüfung sofort Rückfragen. Verschleißteile innerhalb der Nutzungsdauer laufen dagegen über die Reparatur, nicht über eine neue Verordnung.
Kein Rezept, keine Neuversorgung - 5
Antrag mit Versorgungshistorie stellen
In den Antrag gehören Datum der Erstversorgung, die Positionsnummer der Altversorgung, alle zwischenzeitlichen Reparaturen und Nachanpassungen, der aktuelle Befund je Bauteil und die Gegenrechnung aus Schritt 3. Die Historie ist der Unterschied zwischen einem geprüften Antrag und einer Behauptung.
Erstversorgungsdatum, Altnummer, Reparaturen, Befund - 6
Verbleib der Altversorgung klären
Bei leihweiser Überlassung die Rückgabe dokumentieren. Bleibt die alte Orthese bei der versorgten Person, den Grund festhalten. Soll sie parallel weiter genutzt werden, ist das keine Folgeversorgung, sondern eine Zweitversorgung — und die braucht eine eigene medizinische Begründung, kein Nutzungsargument.
Zweitversorgung ist kein Ersatz
Weniger Rückläufer. Effektivere Einarbeitung.
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Häufige Fehler
Sechs Muster, an denen Folgeversorgungen regelmäßig scheitern — meist an der Begründung, nicht an der Notwendigkeit.
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Gebrauchszeit als Anspruchsfrist behandelt
Der Satz die Gebrauchszeit ist abgelaufen begründet keine Neuversorgung. Gebrauchszeiten sind Kalkulationsgrößen des Versorgungsvertrags. Geprüft wird der Zustand der vorhandenen Orthese, nicht der Kalender.
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Vergleich Reparatur gegen Neuversorgung nicht dokumentiert
Wenn im Vorgang nicht steht, was eine Reparatur gekostet hätte, prüft die Kasse mit ihrer eigenen Annahme. Das Ergebnis ist regelmäßig eine Kürzung auf die Reparaturkosten.
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Verschleiß nur behauptet, nicht beschrieben
Verschlissen oder abgenutzt trägt keinen Antrag. Nötig ist, welches Bauteil betroffen ist und welche Funktion dadurch ausfällt — etwa ein Gelenk, das die eingestellte Bewegungsbegrenzung nicht mehr hält.
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Maßänderung ohne Vergleichsmaße
Aktuelle Maße allein belegen keine Änderung. Erst der Vergleich mit den Maßen der Erst- oder letzten Versorgung zeigt die Differenz. Fehlen die alten Maße im eigenen System, fehlt der Nachweis dauerhaft.
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Neuversorgung auf dem alten Rezept abgegeben
Die ursprüngliche Verordnung deckt die Folgeversorgung nicht ab. Auch nicht dann, wenn dasselbe Produkt in derselben Größe geliefert wird.
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Verschleißteil als Neuversorgung abgerechnet
Gurte, Polster und Verschlüsse laufen über Reparatur und Wiederbeschaffung von Verschleißteilen. Als komplette Orthese abgerechnet ist das eine Retaxierung mit vollem Betrag.
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Fristen & Gebrauchszeiten
Die zeitlichen Größen der Nachversorgung — und was sie rechtlich tatsächlich bedeuten.
| Größe | Zeitlicher Rahmen | Rechtliche Bedeutung | Nachweis |
|---|---|---|---|
| Gebrauchszeit / Nutzungsdauer | bei Orthesen typisch 2 bis 4 Jahre, vertraglich kalkuliert | Kalkulationsgröße des Versorgungsvertrags, keine Anspruchsfrist | Erstversorgungsdatum aus der Versorgungshistorie |
| Kinder im Wachstum | in der Praxis deutlich kürzer, häufig 6 bis 12 Monate | wachstumsbedingte Folgeversorgung ist ein eigener Begründungsgrund | Maßvergleich aktuelle Anmessung gegen letzte Anmessung |
| Reparaturanspruch | gesamte Nutzungsdauer | Anspruch gegen die Kasse bei normalem Verschleiß | Reparaturauftrag, Befund je Bauteil |
| Zweitversorgung | keine eigene Gebrauchszeit | zusätzliche Versorgung, kein Ersatz — eigener Begründungsbedarf | ärztliche Begründung, dokumentiertes Nutzungsprofil |
| Entscheidungsfrist der Kasse | 3 Wochen, mit Gutachten des Medizinischen Dienstes 5 Wochen | § 13 Abs. 3a SGB V, Fristablauf ohne Entscheidung führt zur Genehmigungsfiktion | Eingangsbestätigung, taggenau errechnetes Fristende |
| Gültigkeit der Folgeverordnung | 28 Tage ab Ausstellung | danach ist eine Neuausstellung erforderlich | Ausstellungsdatum auf der Verordnung |
Gebrauchszeiten sind nicht gesetzlich festgelegt, sondern ergeben sich aus dem jeweiligen Versorgungsvertrag; verbindlich ist der Vertrag der abrechnenden Kasse. Beide Richtungen gelten: der Ablauf einer Gebrauchszeit begründet keinen Anspruch, und ihr Nichtablauf schließt eine Folgeversorgung nicht aus.
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Reparatur vs. Neuversorgung
Die Frage, die im Genehmigungsverfahren tatsächlich entschieden wird — und wie man sie belegbar beantwortet.
Die Kasse rechnet, sie zählt nicht
Im Verfahren wird nicht geprüft, ob eine Gebrauchszeit abgelaufen ist, sondern eine einzige Frage: Hätte eine Reparatur oder Nachanpassung das Versorgungsziel für die verbleibende Nutzungsdauer erreicht? Lautet die Antwort ja, wird die Neuversorgung auf die Reparaturkosten gekürzt — auch dann, wenn die Gebrauchszeit längst abgelaufen ist. Umgekehrt ist eine Neuversorgung nach einem Jahr genehmigungsfähig, wenn die Antwort belegbar nein lautet.
Vier Konstellationen, in denen die Reparatur unwirtschaftlich ist
Erstens: die Reparaturkosten nähern sich dem Preis der Neuversorgung, während die verbleibende Nutzungsdauer kurz ist. Zweitens: ein tragendes Bauteil ist defekt — Rahmen, Schiene, Gelenk. Drittens: Ersatzteile sind nicht mehr lieferbar oder die Positionsnummer des Produkts ist gestrichen. Viertens: mehrere Reparaturen am selben Bauteil innerhalb kurzer Zeit, weil dann die nächste absehbar ist. Jede dieser Konstellationen lässt sich mit Zahlen belegen, und genau das erwartet die Prüfung.
Was in die Begründung gehört
Betroffenes Bauteil und ausgefallene Funktion, Reparaturkosten gegen Neuversorgungspreis, verbleibende Nutzungsdauer, Verfügbarkeit der Ersatzteile. Vier Angaben, drei Sätze. Der Satz „Orthese ist verschlissen“ enthält keine davon und trägt deshalb keinen Antrag — er ist der häufigste Inhalt abgelehnter Anträge.
Die Befundänderung ist der stärkste Grund
Haben sich Instabilität, Umfangmaße, Muskelstatus oder Bewegungsausmaß verändert, ist die vorhandene Orthese nicht kaputt, sondern funktional falsch. Dann ist die Reparatur keine Alternative, und das muss der Antrag ausdrücklich sagen. Wer nur den Verschleiß beschreibt und die Befundänderung im Hintergrund lässt, bekommt die Antwort, mit der auch gerechnet werden musste: den Verweis auf die Reparatur. Belegt wird die Änderung durch den Maßvergleich und den aktuellen Funktionsbefund, nicht durch die neue Diagnose allein.
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Häufige Fragen aus der Praxis
Hat die Patient:in nach Ablauf der Mindestgebrauchszeit automatisch Anspruch auf eine neue Orthese?
Nein. Die Mindestgebrauchszeit ist der früheste Zeitpunkt, ab dem eine Neuversorgung ohne besondere Begründung beantragt werden kann. Voraussetzung bleibt eine ärztliche Verordnung mit Feststellung der medizinischen Notwendigkeit. Funktioniert die Orthese noch einwandfrei, besteht kein Anspruch auf Ersatz.
Wer entscheidet, ob repariert oder neu versorgt wird?
Die Entscheidung liegt zunächst beim Sanitätshaus (Fachbeurteilung) in Abstimmung mit der ärztlichen Verordnung. Die Krankenkasse prüft im Genehmigungsverfahren, ob die Entscheidung dem Wirtschaftlichkeitsgebot entspricht. Im Streitfall entscheidet der Medizinische Dienst.
Kann die Patient:in auf eigene Kosten eine Neuversorgung erhalten, wenn die Kasse ablehnt?
Ja. Die Patient:in kann jederzeit auf eigene Kosten eine Neuversorgung wählen. In diesem Fall entfällt die Kassenleistung vollständig — es handelt sich um einen Privatkauf. Eine Mehrkostenvereinbarung nach § 33 SGB V ist in diesem Szenario nicht anwendbar, da keine Kassenleistung zugrunde liegt.
Wie gehe ich mit einer Folgeversorgung bei Kindern im Wachstum um?
Kinderorthesen werden wachstumsbedingt häufiger ausgetauscht. Die Mindestgebrauchszeit beträgt typisch nur 6–12 Monate. Die ärztliche Verordnung muss das Wachstum als Grund benennen, und das Sanitätshaus dokumentiert die Größenentwicklung (Vergleich aktuelle Maße vs. letzte Anmessung). Die meisten Kassen genehmigen wachstumsbedingte Neuversorgungen zügig.
Muss das Sanitätshaus Reparaturen auch an Orthesen durchführen, die bei einem anderen Leistungserbringer bezogen wurden?
Grundsätzlich ja — die Patient:in hat freie Leistungserbringerwahl (§ 33 SGB V). In der Praxis hängt die Reparaturfähigkeit davon ab, ob Ersatzteile verfügbar sind und das Produkt bekannt ist. Die Abrechnung erfolgt wie bei einer Eigenversorgung — der ursprüngliche Lieferant ist irrelevant.
Gibt es einen Unterschied zwischen Garantie und Reparaturanspruch gegenüber der Kasse?
Ja, beides läuft parallel: Die Herstellergarantie (typisch 12–24 Monate) betrifft Materialfehler und Verarbeitungsmängel. Der Reparaturanspruch gegenüber der Kasse (während der gesamten Nutzungsdauer) betrifft normalen Verschleiß. Bei Defekten innerhalb der Garantiezeit zuerst den Hersteller in Anspruch nehmen — das spart Kassenkosten und beschleunigt den Prozess.
Weniger Rückläufer. Effektivere Einarbeitung.
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