Praxiswissen · Kompression

Kompressionsstrümpfe Abrechnung — Leitfaden für Sanitätshäuser

Die Abrechnung von Kompressionsstrümpfen gehört zu den fehleranfälligsten Prozessen im Sanitätshaus. Versorgungspauschale oder Einzelprodukt? Flachstrick-Zuschlag ja oder nein? Dieser Leitfaden zeigt den vollständigen Abrechnungsweg — von der Rezeptprüfung bis zur Dokumentation.

Zielgruppe: Leistungserbringer im Sanitätshaus PG: PG 17 · Kompression Lesezeit: ca. 8 Minuten Stand: Mai 2026
Kurzantwort

Die Abrechnung von Kompressionsstrümpfen erfolgt im Sanitätshaus über das HMV-Nummern-System der PG 17. Je nach Versorgungsart wird eine Versorgungspauschale (bei Erstversorgung mit Anmessung) oder eine Einzelprodukt-Abrechnung (bei Folgeversorgung) angesetzt. Flachstrick-Produkte lösen in der Regel einen höheren Abrechnungsbetrag aus als Rundstrick-Standardware.

Quelle: GKV-Hilfsmittelverzeichnis PG 17
01

Der Abrechnungsweg Schritt für Schritt

  1. 1

    1. Rezept prüfen

    Vor jeder Abrechnung muss das ärztliche Rezept auf Vollständigkeit geprüft werden: Diagnose mit ICD-10-Code, Kompressionsklasse (CCL 1–4), Versorgungslänge (AD, AG oder AT), Strickart (Rund- oder Flachstrick) sowie Zehenform (offene oder geschlossene Spitze). Fehlende Angaben führen zu Ablehnungen durch die Krankenkasse.

    Pflichtangaben nach § 7 HilfsM-RL
  2. 2

    2. HMV-Nummer zuordnen

    Basierend auf den Rezeptdaten wird die passende HMV-Nummer aus PG 17 zugeordnet. Entscheidend sind: Produktart (17.02 Rundstrick, 17.03 Flachstrick), Versorgungslänge (AD, AG, AT) und ob es sich um eine Erst- oder Folgeversorgung handelt. Die korrekte HMV-Nummer bestimmt den Abrechnungsbetrag.

    HMV-Zuordnung nach Produktgruppe 17
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    3. Versorgungspauschale vs. Einzelprodukt entscheiden

    Bei Erstversorgung wird in der Regel die Versorgungspauschale abgerechnet — sie umfasst das Produkt, die Anmessung, Anpassung und eine Nachkontrolle. Bei Folgeversorgungen (Rezept innerhalb von 6 Monaten nach Erstversorgung) wird häufig nur das Einzelprodukt ohne erneute Anmess-Pauschale abgerechnet. Die genauen Regelungen variieren je nach Kassenvertrag.

    Vertragsabhängig — Kassenverträge prüfen
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    4. Zuschläge und Sonderleistungen erfassen

    Flachstrick-Versorgungen (PG 17.03) lösen einen deutlich höheren Abrechnungsbetrag aus. Zusätzliche Zuschläge können anfallen für: Maßanfertigung bei nicht normierbaren Körperformen, Sonderlängen, Haftbänder, Einarbeitung von Pelotten oder Polsterungen. Jeder Zuschlag muss im Kostenvoranschlag dokumentiert und von der Kasse genehmigt werden.

    Genehmigungspflicht bei Zuschlägen
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    5. Dokumentation und Abrechnung einreichen

    Die Abrechnung wird mit allen Belegen bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht: Rezeptkopie, Dokumentation der Anmessung (Maßblatt), Empfangsbestätigung des Versicherten, ggf. Genehmigung des Kostenvoranschlags. Die Abrechnung erfolgt über die 10-stellige HMV-Nummer plus Vertragspreise laut Kassenvertrag.

    Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre
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Häufige Fehler vermeiden

  • 1

    Versorgungspauschale bei Folgeversorgung abgerechnet

    Prüfen, ob innerhalb der letzten 6 Monate bereits eine Erstversorgung abgerechnet wurde. Bei Folgeversorgung nur Einzelprodukt-Preis ansetzen — andernfalls droht Rückforderung durch die Kasse.

  • 2

    Falsche HMV-Nummer — Rundstrick statt Flachstrick zugeordnet

    Die Strickart muss exakt zum Rezept passen. Rundstrick (17.02) und Flachstrick (17.03) haben unterschiedliche Preisstrukturen. Verwechslung führt entweder zu Unterbezahlung oder Retaxierung.

  • 3

    Fehlende Genehmigung bei Maßanfertigung

    Flachstrick-Maßanfertigungen und Sonderzuschläge erfordern in der Regel einen genehmigten Kostenvoranschlag vor Versorgung. Ohne Vorabgenehmigung kann die Kasse die Kostenübernahme verweigern.

  • 4

    Zuzahlung falsch berechnet oder nicht eingezogen

    Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 € und maximal 10 € pro Hilfsmittel. Zuzahlungsbefreite Versicherte müssen ihren Befreiungsausweis vorlegen. Die Zuzahlung ist vom Leistungserbringer einzuziehen.

  • 5

    Maßblatt nicht archiviert

    Das Anmess-Protokoll (Maßblatt) ist Teil der Dokumentationspflicht und muss mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden. Bei Prüfungen durch den MD oder die Kasse muss nachweisbar sein, dass die Versorgung fachgerecht durchgeführt wurde.

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Abrechnungsübersicht nach CCL und Produktart

ProduktartCCLHMV-BereichAbrechnungstypHinweis
Rundstrick ADCCL 1–217.02.01Versorgungspauschale / EinzelproduktStandard-Regelversorgung
Rundstrick AGCCL 1–217.02.02Versorgungspauschale / EinzelproduktHäufigste Versorgung
Rundstrick ATCCL 1–217.02.03Versorgungspauschale / EinzelproduktInkl. Leibteil
Flachstrick ADCCL 2–317.03.01KV-pflichtig, Pauschale + ZuschlägeMaßanfertigung üblich
Flachstrick AGCCL 2–317.03.02KV-pflichtig, Pauschale + ZuschlägeLymphödem-Versorgung
Flachstrick ATCCL 2–317.03.03KV-pflichtig, Pauschale + ZuschlägeKomplexe Versorgung
ArmkompressionCCL 1–217.04.xxKV-pflichtig, SondervertragSpezialmessung erforderlich
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Praxistipp

Versorgungspauschale strategisch nutzen: Die Versorgungspauschale deckt Anmessung, Produkt und Nachkontrolle ab. Planen Sie bei Erstversorgungen immer einen Nachkontroll-Termin mit ein — das sichert nicht nur die Qualität der Versorgung, sondern dokumentiert auch die vollständige Leistungserbringung. Bei Kassenprüfungen wird häufig nach dem Nachweis der Nachkontrolle gefragt.

Kassenverträge regelmäßig prüfen: Die Vertragsbedingungen und Preise variieren zwischen den Krankenkassen erheblich. Führen Sie eine aktuelle Übersicht aller gültigen Verträge mit Preislisten und Sonderregelungen. Besonders bei Flachstrick-Versorgungen lohnt sich die Prüfung, ob der jeweilige Vertrag Zuschläge für Sonderleistungen vorsieht.

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Häufige Fragen aus der Praxis

Wann wird die Versorgungspauschale abgerechnet und wann das Einzelprodukt?

Die Versorgungspauschale wird bei der Erstversorgung abgerechnet und umfasst Anmessung, Produkt und Nachkontrolle. Bei einer Folgeversorgung innerhalb von 6 Monaten wird in der Regel nur das Einzelprodukt ohne erneute Anmesspauschale abgerechnet. Die genauen Regelungen hängen vom jeweiligen Kassenvertrag ab.

Welche Zuschläge können bei Flachstrick-Versorgungen abgerechnet werden?

Typische Zuschläge bei Flachstrick-Versorgungen sind: Maßanfertigungs-Zuschlag (bei individueller Fertigung nach Maß), Zuschläge für Sonderlängen, Pelotten-Einarbeitung, Polsterungen und Haftbänder. Jeder Zuschlag muss im Kostenvoranschlag aufgeführt und vorab von der Kasse genehmigt werden.

Was passiert bei einer Retaxierung?

Bei einer Retaxierung kürzt die Krankenkasse den Abrechnungsbetrag nachträglich — meist wegen formaler Fehler auf dem Rezept, falscher HMV-Zuordnung oder fehlender Genehmigung. Gegen Retaxierungen kann innerhalb der vertraglich festgelegten Frist Einspruch eingelegt werden. Präventiv hilft eine konsequente Rezeptprüfung vor Versorgungsbeginn.

Muss für jede Kompressionsversorgung ein Kostenvoranschlag erstellt werden?

Nicht für jede — bei Rundstrick-Standardversorgungen (Konfektionsware) ist in der Regel kein Kostenvoranschlag nötig. Bei Flachstrick-Maßanfertigungen, Sonderzuschlägen und Versorgungen mit höheren Kosten verlangen die meisten Kassen jedoch einen genehmigten Kostenvoranschlag vor Versorgungsbeginn.

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