Die Zuzahlung bei Gehhilfen (PG 10) hängt von der Versorgungsart ab: Bei Kaufversorgung (z. B. Rollatoren) beträgt sie 10 % des Abgabepreises (min. 5 €, max. 10 €). Bei Leihversorgung (z. B. Gehstützen) entfällt die gesetzliche Zuzahlung in der Regel. Bei Wunschversorgung über Festbetrag trägt der Versicherte den Eigenanteil (Mehrkosten).
Quelle: GKV-Hilfsmittelverzeichnis PG 10, § 33 SGB V, § 61 SGB VZuzahlung berechnen — Schritt für Schritt
Die Berechnung der Zuzahlung folgt klaren gesetzlichen Regeln — die korrekte Anwendung vermeidet Rückforderungen.
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Versorgungsart bestimmen
Leihversorgung (Gehstützen): keine gesetzliche Zuzahlung. Kaufversorgung (Rollatoren, Gehgestelle): gesetzliche Zuzahlung fällt an.
§ 33 Abs. 8 SGB V - 2
Abgabepreis ermitteln
Bei Kaufversorgung: Abgabepreis bestimmen. Liegt er über dem Festbetrag, gelten Mehrkostenregelungen.
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Gesetzliche Zuzahlung berechnen
10 % des Abgabepreises, jedoch mindestens 5 € und maximal 10 €. Übersteigt der Abgabepreis nicht 5 €, ist der Abgabepreis die Zuzahlung.
§ 61 SGB V - 4
Befreiungsstatus prüfen
Hat der Versicherte eine Befreiungskarte (Belastungsgrenze überschritten)? Dann entfällt die Zuzahlung. Befreiungskarte kopieren und archivieren.
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Eigenanteil bei Wunschversorgung
Wünscht der Patient z. B. einen Leichtgewicht-Rollator über dem Festbetrag, trägt er die Mehrkosten (Eigenanteil) zusätzlich zur Zuzahlung. Mehrkostenvereinbarung schriftlich abschließen.
Weniger Rückläufer. Effektivere Einarbeitung.
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Häufige Zuzahlungs-Fehler
Diese Fehler bei der Zuzahlungsberechnung führen zu Problemen mit Kassen und Patienten.
- 1
Zuzahlung bei Leihversorgung erhoben
Bei Leihgehstützen wird fälschlich eine Zuzahlung berechnet — der Patient hat Anspruch auf Erstattung. Leihversorgung ist in der Pauschale enthalten.
- 2
Zuzahlung auf Festbetrag statt Abgabepreis
Die Zuzahlung wird auf den Festbetrag berechnet statt auf den tatsächlichen Abgabepreis. Korrekt: 10 % vom Abgabepreis (begrenzt auf max. 10 €).
- 3
Befreiung nicht geprüft
Versicherte mit gültiger Befreiungskarte zahlen trotzdem Zuzahlung. Das Sanitätshaus muss den Befreiungsstatus aktiv abfragen und dokumentieren.
- 4
Mehrkosten und Zuzahlung vermischt
Eigenanteil (Mehrkosten bei Wunschversorgung) und gesetzliche Zuzahlung werden in einem Betrag zusammengefasst — der Patient versteht die Zusammensetzung nicht, was zu Beschwerden führt.
- 5
Zuzahlungsquittung fehlt
Dem Patienten wird keine Quittung über die gezahlte Zuzahlung ausgestellt — er kann die Zuzahlung nicht für seine Belastungsgrenze dokumentieren.
Zuzahlungsübersicht Gehhilfen
Übersicht der Zuzahlungsregelungen nach Versorgungsart.
| Versorgungsart | Produkt (Beispiel) | Zuzahlung | Eigenanteil | Befreiung möglich |
|---|---|---|---|---|
| Leihversorgung | Unterarmgehstütze | Keine | Nein | — |
| Kaufversorgung (Festbetrag) | Standard-Rollator | 10 % (5–10 €) | Nein | Ja |
| Kaufversorgung (über Festbetrag) | Leichtgewicht-Rollator | 10 % (5–10 €) | Ja (Differenz) | Nur Zuzahlung |
| Kaufversorgung | Gehgestell | 10 % (5–10 €) | Nein | Ja |
| Reparatur | Rollator-Reparatur | 10 % (5–10 €) | Nein | Ja |
Befreiung: Gilt nur für die gesetzliche Zuzahlung. Eigenanteile (Mehrkosten) werden auch bei befreiten Versicherten fällig.
Praxistipp
Zuzahlung und Mehrkosten getrennt ausweisen: Stellen Sie dem Patienten immer eine Quittung aus, die gesetzliche Zuzahlung und Eigenanteil (Mehrkosten) klar getrennt aufführt. Der Patient braucht die Zuzahlungsquittung für seine Belastungsgrenze bei der Krankenkasse.
Befreiungsstatus am Jahresanfang prüfen: Befreiungskarten gelten immer nur für das laufende Kalenderjahr. Im Januar besonders darauf achten, ob der Versicherte bereits eine neue Befreiungskarte hat oder ob im Vorjahr ausgestellte Karten abgelaufen sind.
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Häufige Fragen aus der Praxis
Muss ich bei Leih-Gehstützen eine Zuzahlung zahlen?
Nein. Bei Leihversorgung fällt in der Regel keine gesetzliche Zuzahlung an. Die Kosten werden über die Leihpauschale zwischen Sanitätshaus und Krankenkasse abgerechnet.
Wie hoch ist die Zuzahlung für einen Rollator?
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 % des Abgabepreises — mindestens 5 €, maximal 10 €. Bei einem Standard-Rollator für 120 € wären das 10 € Zuzahlung.
Was sind Mehrkosten bei Gehhilfen?
Wenn ein Patient eine Gehhilfe über dem Festbetrag wählt (z. B. einen Leichtgewicht-Rollator statt Standard), trägt er die Differenz als Eigenanteil (Mehrkosten). Dieser kommt zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung hinzu.
Wer ist von der Zuzahlung befreit?
Versicherte, die ihre jährliche Belastungsgrenze (2 % des Bruttojahreseinkommens, 1 % bei chronisch Kranken) überschritten haben. Die Befreiungskarte wird von der Krankenkasse ausgestellt.
Gilt die Befreiung auch für Mehrkosten?
Nein. Die Befreiung gilt nur für die gesetzliche Zuzahlung. Eigenanteile (Mehrkosten bei Wunschversorgung über Festbetrag) muss der Versicherte auch bei Befreiung selbst tragen.