Die Produktgruppe 10 (Gehhilfen) im GKV-Hilfsmittelverzeichnis umfasst mehrere Untergruppen — von Gehstöcken (10.36) über Unterarmgehstützen (10.46) und Gehgestelle (10.48) bis zu Rollatoren (10.50/10.51). Die korrekte HMV-Zuordnung ist Voraussetzung für eine fehlerfreie Abrechnung.
Quelle: GKV-Hilfsmittelverzeichnis PG 10HMV-Nummern Übersicht PG 10
Die wichtigsten Untergruppen der Produktgruppe 10 mit ihren HMV-Nummern und Anwendungsbereichen.
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10.36Gehstöcke Einfache Gehstöcke, Vierfußgehstützen und anatomisch geformte Gehstöcke. Kaufversorgung, i. d. R. ohne Genehmigung.
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10.39Arthritisstützen Speziell geformte Unterarmgehstützen für Patienten mit rheumatischen Erkrankungen. Angepasste Griffe zur Entlastung der Handgelenke.
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10.46Unterarm- und Achselgehstützen Unterarmgehstützen (10.46.02) und Achselstützen (10.46.01). Meist Leihversorgung mit Pauschale. Häufigste Gehhilfe in PG 10.
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10.48Gehgestelle und Gehböcke Starre und reziproke Gehgestelle für schwer gehbehinderte Patienten. Kaufversorgung über Festbeträge.
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10.50Rollatoren Standard-Rollatoren (10.50.04), Leichtgewicht-Rollatoren und Indoor-Rollatoren. Kaufversorgung über Festbeträge, ggf. Mehrkostenvereinbarung.
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10.51Rollator-Zubehör und Sonderausstattung Tabletts, Körbe, Rückengurte und Sitzpolster für Rollatoren. Abrechenbar als Ergänzung zur Grundversorgung, teilweise mit Genehmigung.
Stand: April 2026. Die vollständige HMV-Datenbank ist unter hilfsmittelverzeichnis.gkv-spitzenverband.de einsehbar.
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Zuordnung Produktart zu HMV-Nummer
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| Produktart | HMV-Untergruppe | Versorgungsart | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Gehstock (einfach) | 10.36.01 | Kauf | Keine Genehmigung |
| Vierfußgehstütze | 10.36.02 | Kauf | Höhenverstellbar |
| Arthritisstütze | 10.39.01 | Kauf | Anatomischer Griff |
| Achselstütze | 10.46.01 | Leihe | Selten verordnet |
| Unterarmgehstütze | 10.46.02 | Leihe | Häufigste Gehhilfe |
| Gehgestell (starr) | 10.48.01 | Kauf | Für schwere Gangstörung |
| Gehgestell (reziprok) | 10.48.02 | Kauf | Wechselseitiger Vorschub |
| Standard-Rollator | 10.50.04 | Kauf | Festbetrag, keine Genehmigung |
| Leichtgewicht-Rollator | 10.50.04 | Kauf | Oft über Festbetrag |
| Rollator-Zubehör | 10.51.xx | Kauf | Ggf. gesonderte Genehmigung |
Praxistipp
HMV-Nummern regelmäßig abgleichen: Das Hilfsmittelverzeichnis wird laufend aktualisiert. Neue Produkte erhalten eigene HMV-Nummern, bestehende Nummern können sich ändern oder entfallen. Prüfen Sie mindestens quartalsweise, ob Ihre Warenwirtschaft die aktuellen HMV-Nummern hinterlegt hat.
Bei Unklarheit zur Untergruppe: Im Zweifel die Produktbeschreibung im GKV-Hilfsmittelverzeichnis nachlesen. Die falsche Untergruppe führt zur falschen Pauschale oder zum falschen Festbetrag — und damit zur Absetzung.
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Häufige Fragen aus der Praxis
Wie viele Untergruppen hat PG 10?
PG 10 umfasst mehrere Untergruppen — die wichtigsten sind 10.36 (Gehstöcke), 10.39 (Arthritisstützen), 10.46 (Unterarm-/Achselstützen), 10.48 (Gehgestelle), 10.50 (Rollatoren) und 10.51 (Rollator-Zubehör).
Wo finde ich die aktuelle HMV-Nummer für ein Produkt?
Im GKV-Hilfsmittelverzeichnis unter hilfsmittelverzeichnis.gkv-spitzenverband.de. Dort können Sie nach Produktgruppe, Hersteller oder Produktname suchen.
Fallen Rollatoren und Gehstöcke unter dieselbe HMV-Nummer?
Nein. Gehstöcke gehören in die Untergruppe 10.36, Rollatoren in 10.50. Die Abrechnungswege und Festbeträge unterscheiden sich deutlich.
Was ist der Unterschied zwischen 10.50 und 10.51?
10.50 umfasst die Rollatoren selbst (Grundversorgung). 10.51 deckt Zubehör und Sonderausstattung ab — z. B. Tabletts, Körbe oder Rückengurte, die separat abgerechnet werden können.
Kann sich eine HMV-Nummer ändern?
Ja. Das GKV-Hilfsmittelverzeichnis wird regelmäßig aktualisiert. Produkte können neu aufgenommen, umgruppiert oder gestrichen werden. Sanitätshäuser sollten ihre Warenwirtschaft quartalsweise abgleichen.