Die Abrechnung von Einlagen (PG 08) erfolgt über Festbeträge, die je nach Produktuntergruppe variieren. Entscheidend sind die korrekte HMV-Zuordnung, eine vollständige Dokumentation und die richtige Zuzahlungsberechnung.
Quelle: GKV-Hilfsmittelverzeichnis PG 08Abrechnung Schritt für Schritt
Der Abrechnungsprozess für Einlagen folgt einem festen Schema.
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HMV-Nummer zuordnen
Einlage der korrekten Produktuntergruppe in PG 08 zuordnen (08.03.01 Korrektur, 08.03.02 Bettung, 08.03.03 DAF).
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Festbetrag prüfen
Festbetrag der jeweiligen Produktgruppe ermitteln und mit dem Abgabepreis vergleichen. Bei Überschreitung Mehrkostenvereinbarung vorbereiten.
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Zuzahlung berechnen
Gesetzliche Zuzahlung: 10 % des Festbetrags, mindestens 5 €, maximal 10 € pro Versorgung.
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Genehmigung klären
Standardeinlagen: keine Vorabgenehmigung nötig. Maßeinlagen über Festbetrag: ggf. Kostenvoranschlag bei der Kasse einreichen.
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Dokumentation archivieren
Empfangsbestätigung, Vermessungsprotokoll und Anpassungsdokumentation revisionssicher archivieren.
Weniger Rückläufer. Effektivere Einarbeitung.
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Häufige Abrechnungsfehler
Diese Fehler führen regelmäßig zu Absetzungen und Rückforderungen durch die Kassen.
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Falsche HMV-Untergruppe
Korrektureinlage (08.03.01) und Bettungseinlage (08.03.02) verwechselt — unterschiedliche Festbeträge und Abrechnungswege.
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Fehlende Empfangsbestätigung
Ohne unterschriebene Empfangsbestätigung des Versicherten ist die Abrechnung nicht revisionssicher und wird bei Prüfung beanstandet.
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Zuzahlung falsch berechnet
Zuzahlung auf den Abgabepreis statt auf den Festbetrag berechnet — führt zu Rückforderungen bei Kassenprüfung.
- 4
Verordnung nicht vollständig
Fehlende Diagnose oder ICD-10-Code auf dem Rezept nicht beanstandet — spätere Absetzung durch die Kasse.
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Mehrkostenvereinbarung fehlt
Bei wirtschaftlicher Aufzahlung keine schriftliche Mehrkostenvereinbarung erstellt — Patient kann Kosten zurückfordern.
Festbeträge und HMV-Zuordnung
Übersicht der gängigen Einlagen-Kategorien mit HMV-Nummern und Festbeträgen.
| Kategorie | HMV-Untergruppe | Festbetrag (ca.) | Genehmigung |
|---|---|---|---|
| Korrektureinlage | 08.03.01 | 80 – 120 € | Nein |
| Bettungseinlage | 08.03.02 | 100 – 150 € | Nein |
| DAF (Diabetes) | 08.03.03 | 200 – 350 € | Ja (KV) |
| Schaleneinlage | 08.03.07 | 90 – 130 € | Nein |
Praxistipps für die Abrechnung
Bewährte Abläufe aus dem Sanitätshaus-Alltag.
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Checkliste vor jeder Abrechnung
Vor jeder Abrechnung: Rezept, HMV-Nummer, Empfangsbestätigung und Vermessungsprotokoll systematisch prüfen.
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Kassenverträge aktuell halten
Vertragsdatenbank regelmäßig abgleichen — Festbeträge und Vertragsbedingungen ändern sich jährlich.
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Digitale Dokumentation
Empfangsbestätigungen und Vermessungsprotokolle digital archivieren — spart Zeit bei Kassenprüfungen.
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Mehrkostenberatung dokumentieren
Aufklärung über wirtschaftliche Aufzahlung schriftlich festhalten. Versicherter bestätigt Kenntnis der Mehrkosten.
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Häufige Fragen aus der Praxis
Brauche ich für jede Einlage eine Genehmigung?
Nein. Standard-Korrektur- und Bettungseinlagen sind Regelversorgung und benötigen keine Vorabgenehmigung. Nur bei diabetesadaptierten Fußbettungen (DAF) oder Maßanfertigungen über Festbetrag ist ein Kostenvoranschlag erforderlich.
Was passiert, wenn die Kasse eine Abrechnung absetzt?
Die Kasse fordert den gezahlten Betrag zurück. Innerhalb der Widerspruchsfrist (meist 4 Wochen) können Sie Einspruch erheben und fehlende Dokumentation nachreichen.
Wie hoch ist die Zuzahlung für Einlagen?
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 % des Festbetrags — mindestens 5 €, maximal 10 € pro Versorgung. Bei Befreiung entfällt sie vollständig.
Darf ich Einlagen über den Festbetrag hinaus berechnen?
Ja, über eine schriftliche Mehrkostenvereinbarung. Der Versicherte muss vorab über die Mehrkosten aufgeklärt werden und schriftlich zustimmen.
Welche Kassenverträge gelten für Einlagen?
Einlagen werden über die bundesweiten Verträge gemäß § 127 SGB V abgerechnet. Je nach Kasse gibt es Rahmenverträge oder Einzelverträge mit unterschiedlichen Festbeträgen.