Produktgruppe 05 umfasst alle Bandagen im GKV-Hilfsmittelverzeichnis. Jede HMV-Nummer folgt dem Schema PG.AO.UG.PA — Produktgruppe (05), Anwendungsort (z. B. 04 = Knie), Untergruppe (z. B. 01 = Kompressionsbandage) und Produktart. Die vierte Nummernebene identifiziert den konkreten Hersteller-Artikel. Das aktuelle Verzeichnis ist unter hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de kostenfrei abrufbar.
Quelle: GKV-Hilfsmittelverzeichnis, § 139 SGB V, GKV-Spitzenverband · Stand 04/2026So lesen Sie eine HMV-Nummer
Die Positionsnummer wird von links nach rechts immer konkreter. Jede Ebene beantwortet eine andere Frage.
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Stelle 1–2: Produktgruppe
05 steht für Bandagen. Die Produktgruppe entscheidet mit, welche Definition, welcher Vertrag und welche Preisliste greifen. Zwei Nachbarn sind hier wichtig: PG 23 (Orthesen und Schienen) und PG 17 (Kompressionstherapie).
Die Produktgruppe ist die erste Weiche der Abrechnung - 2
Stelle 3–4: Anwendungsort
Die zweite Ebene benennt die Körperregion — etwa 05.04 für Knie oder 05.11 für Rumpf und Leib. Der Anwendungsort muss zur Diagnose und zur Seitenangabe der Verordnung passen; alle in PG 05 besetzten Orte stehen in der Tabelle weiter unten.
Anwendungsort und ICD-10-Kode gehören zusammen geprüft - 3
Stelle 5–6: Untergruppe
Innerhalb eines Anwendungsorts unterscheidet die Untergruppe nach Wirkweise und Bauart. Nicht jede Untergruppe ist in jedem Anwendungsort besetzt — die Systematik ist keine gleichmäßige Matrix, sondern folgt der Fortschreibung des Verzeichnisses.
Nur belegte Untergruppen verwenden, nicht analog weiterzählen - 4
Stelle 7: Produktart
Hier endet die produktneutrale Beschreibung. Die 7-stellige Produktart ist das, was ärztlich verordnet wird: eine Leistungsbeschreibung mit Mindestanforderungen — noch kein Fabrikat und noch keine abrechenbare Position.
Verordnungsebene: Produktart, nicht Produkt - 5
Letzte Stellen: Einzelprodukt
Erst die vollständige, 10-stellige Positionsnummer benennt das gelistete Einzelprodukt eines Herstellers innerhalb der Produktart. Genau diese Nummer geht in die Abrechnung nach § 302 SGB V — die Produktart allein wird von der Kasse nicht bezahlt.
Abrechnungsebene: 10-stellige Positionsnummer
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Häufige Fehler
Fünf Zuordnungsfehler, die im Alltag zu Retaxierungen führen — der erste ist der teuerste.
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Bandage und Orthese verwechselt (PG 05 gegen PG 23)
Die Grenze ist die Stabilisierungswirkung durch Gelenkelemente: Sobald ein Produkt über Gelenkschienen, Führungen oder eine Bewegungsbegrenzung stabilisiert, gehört es in PG 23. Elastisch-kompressive Versorgungen mit Pelotten, Gurten oder Stäben ohne Gelenkführung bleiben in PG 05. Maßgeblich ist die Produktdefinition im Verzeichnis, nicht der Name auf der Verpackung.
Bei Gelenkelementen die Zuordnung in PG 23 prüfen, bevor bestellt wird. - 2
Kompressionsversorgung in PG 05 abgerechnet
Für die medizinische Kompressionstherapie ist PG 17 zuständig. Wird eine Versorgung mit Ödem-, Varizen- oder Lymphindikation unter einer PG-05-Nummer abgerechnet, deckt die Produktgruppe die Indikation nicht — die Kasse kürzt, obwohl die Verordnung korrekt ist.
Bei Kompressionsklasse oder Lymphindikation die Verordnung auf PG 17 prüfen. - 3
Produktart abgerechnet, Einzelprodukt geliefert
In der Abrechnung steht die 7-stellige Produktart statt der 10-stelligen Positionsnummer des gelieferten Artikels. Der Abgleich der Kasse gegen das Verzeichnis findet auf Einzelproduktebene statt — die Position läuft ins Leere.
Positionsnummer beim Wareneingang erfassen und in der Abrechnung übernehmen. - 4
Nummer aus dem Herstellerkatalog übernommen
Kataloge und Preislisten sind Sekundärquellen und nicht immer auf dem Stand der letzten Fortschreibung. Verbindlich ist ausschließlich der Eintrag im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands.
Stammdaten gegen das Verzeichnis anlegen, den Katalog nur zur Bestellung nutzen. - 5
Fortschreibung nicht nachgezogen
Produktarten werden neu gefasst, Einzelprodukte gestrichen. Der Fehler fällt nicht beim Verkauf auf, sondern erst mit der Retaxierung Wochen später — bis dahin läuft dieselbe veraltete Nummer durch jede weitere Abgabe.
Fortschreibungen quartalsweise einlesen und gestrichene Nummern im System sperren.
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Anwendungsorte PG 05
Die in Produktgruppe 05 besetzten Anwendungsorte mit den zugehörigen Versorgungen und Untergruppen.
| Anwendungsort | Körperregion | Typische Versorgung | Belegte Untergruppen |
|---|---|---|---|
| 05.02 | Sprunggelenk | Bandage nach Distorsion, bei chronischer Instabilität, bei Achillessehnenreizung | 05.02.01 |
| 05.04 | Knie | Bandage bei Gonarthrose, Patellafehlfunktion, nach Meniskus- oder Kreuzbandverletzung | 05.04.01 |
| 05.07 | Handgelenk | Bandage bei Tendovaginitis, Karpaltunnelsyndrom, Rhizarthrose | 05.07.01, 05.07.02 |
| 05.08 | Ellenbogen | Epicondylitis-Versorgung bei Tennis- und Golferarm | 05.08.01 |
| 05.09 | Schulter | Bandage bei Impingement, nach Luxation, zur Führung des Gelenks | 05.09.01, 05.09.02 |
| 05.11 | Rumpf / Leib | Leibbandage postoperativ, Rumpfbandage, Stomabandage | 05.11.01, 05.11.03, 05.11.04 |
Die Aufstellung folgt der Fortschreibung des GKV-Spitzenverbands; nicht jede denkbare Untergruppe ist besetzt. Verbindlich ist immer der aktuelle Eintrag im Hilfsmittelverzeichnis — abgerechnet wird die vollständige Positionsnummer des Einzelprodukts.
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Produktpflege & Updates
Wie Sie die Positionsnummern im Warenwirtschaftssystem verlässlich aktuell halten.
Eine Quelle, nicht drei
Legen Sie fest, dass Positionsnummern ausschließlich aus dem Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands in die Stammdaten kommen. Herstellerkataloge, Preislisten und Außendienstangaben dienen der Bestellung — nicht der Nummernpflege. Zwei parallele Quellen erzeugen zuverlässig zwei Wahrheiten, und die falsche steht am Ende in der Abrechnung.
Quartalsroutine statt Anlassprüfung
Fortschreibungen werden laufend bekannt gemacht. Eine feste Routine — Verzeichnis einlesen, Abweichungen listen, gestrichene Nummern sperren statt löschen — hält die Historie prüffähig, weil Altversorgungen weiter nachvollziehbar bleiben. Restbestände zu gestrichenen Nummern gehören auf eine Ausnahmeliste, damit sie nicht versehentlich abgegeben werden.
Prüfpunkt Wareneingang
Der günstigste Moment für die Kontrolle ist der Wareneingang: Positionsnummer auf Lieferschein und Produkt gegen den Stammdatensatz halten. Fällt eine Abweichung hier auf, kostet sie fünf Minuten. Fällt sie erst in der Retaxierung auf, kostet sie den Erlös der Versorgung plus die Nacharbeit.
Grenzfälle vor der Bestellung klären
Bei Produkten an der Grenze zu PG 23 oder PG 17 wird die Produktart geklärt, bevor bestellt wird — nicht bevor abgerechnet wird. Die entscheidenden Fragen: Stabilisiert das Produkt über Gelenkelemente? Ist eine Kompressionsklasse verordnet? Beides führt aus PG 05 heraus.
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Häufige Fragen aus der Praxis
Was bedeutet die 7-stellige HMV-Nummer bei Bandagen?
Die 7-stellige HMV-Nummer folgt dem Schema PG.AO.UG.PA — Produktgruppe (2 Stellen), Anwendungsort (2 Stellen), Untergruppe (2 Stellen) und Produktart (1 Stelle). Bei PG 05 steht die 05 für Bandagen, der Anwendungsort kennzeichnet die Körperregion (z. B. 04 = Knie), die Untergruppe den Bandagentyp (z. B. 01 = Kompressionsbandage) und die Produktart die konkrete Bauform.
Wo finde ich die aktuelle Liste aller HMV-Nummern für Bandagen?
Das offizielle GKV-Hilfsmittelverzeichnis wird vom GKV-Spitzenverband geführt und ist unter hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de kostenfrei abrufbar. Dort lassen sich HMV-Nummern nach Produktgruppe 05, Anwendungsort und Hersteller filtern. Die Datenbank wird fortlaufend aktualisiert.
Was ist der Unterschied zwischen Bandage (PG 05) und Orthese (PG 23)?
Bandagen (PG 05) sind elastische, kompressive Hilfsmittel ohne rigide Versteifungselemente. Sie wirken durch Kompression, Wärme und propriozeptive Stimulation. Orthesen (PG 23) enthalten starre Konstruktionselemente (Schienen, Gelenke, Rahmen), die Bewegung begrenzen oder führen. Die Zuordnung richtet sich nach den Produktmerkmalen im HMV — nicht nach der Marketingbezeichnung des Herstellers.
Was passiert, wenn eine HMV-Nummer gelöscht wird?
Gelöschte HMV-Nummern sind nicht mehr abrechnungsfähig. Der Hersteller muss für das Nachfolgeprodukt eine neue Nummer beantragen. Wird eine Bandage mit einer gelöschten HMV-Nummer abgerechnet, erfolgt automatisch eine Retaxierung. Sanitätshäuser sollten ihren HMV-Bestand regelmäßig gegen das aktuelle Verzeichnis abgleichen.
Kann ich anhand der HMV-Nummer den Hersteller erkennen?
Die 7-stellige HMV-Nummer allein identifiziert die Produktart, nicht den Hersteller. Erst die vierte Nummernebene — die Einzelproduktebene — enthält die herstellerspezifischen Artikelnummern. Diese wird im Verzeichnis als Erweiterung geführt (z. B. 05.04.01.0.0001 bis 05.04.01.0.9999) und listet Firmenname und Artikelbezeichnung.
Wer vergibt HMV-Nummern für Bandagen?
Der GKV-Spitzenverband vergibt HMV-Nummern im Rahmen des Antragsverfahrens nach § 139 SGB V. Der Hersteller stellt den Antrag, reicht technische Dokumentation und Nachweise über die Funktionstauglichkeit ein. Das Sanitätshaus hat keinen Einfluss auf die Vergabe — es nutzt die bereits vergebenen Nummern für Verordnung und Abrechnung.
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