Praxiswissen · PG 04

Abrechnung Badehilfen – Leitfaden für Sanitätshäuser

Die korrekte Abrechnung von Badehilfen (PG 04) mit den Krankenkassen erfordert Sorgfalt bei HMV-Nummern, Genehmigungsverfahren und Zuzahlungsberechnung. Dieser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch den Abrechnungsprozess und zeigt die häufigsten Fehlerquellen.

Zielgruppe: Leistungserbringer im Sanitätshaus PG: PG 04 · Badehilfen Lesezeit: ca. 8 Minuten Stand: Mai 2026
Kurzantwort

Die Abrechnung von Badehilfen der Produktgruppe 04 erfolgt direkt zwischen Sanitätshaus und Krankenkasse. Einfache Hilfsmittel (Duschhocker, Haltegriffe) sind meist Regelversorgung ohne Genehmigungspflicht. Komplexere Produkte (Badewannenlifter, Duschrollstühle) erfordern einen Kostenvoranschlag und Einzelgenehmigung. Die Zuzahlung beträgt 10 % (mind. 5 Euro, max. 10 Euro).

Quelle: GKV-Hilfsmittelverzeichnis PG 04
01

Abrechnungsprozess Schritt für Schritt

Der vollständige Abrechnungsprozess für Badehilfen umfasst fünf Schritte - von der Rezeptprüfung bis zur Kassenabrechnung.

  1. 1

    Rezept prüfen und erfassen

    Prüfen Sie die ärztliche Verordnung auf Vollständigkeit: Diagnose (ICD-10), Hilfsmittelbezeichnung, Datum, Arztstempel und Unterschrift. Erfassen Sie die Verordnung im System.

    Sofort bei Vorlage
  2. 2

    Genehmigungspflicht klären

    Prüfen Sie anhand der HMV-Nummer und des Kassenvertrags, ob eine Vorab-Genehmigung erforderlich ist. Regelversorgung (z. B. Duschhocker, Haltegriffe) kann direkt versorgt werden. Kostenintensive Hilfsmittel (Lifter, Duschrollstühle) erfordern einen Kostenvoranschlag.

    Vertragsabhängig
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    Kostenvoranschlag einreichen (falls nötig)

    Erstellen Sie einen detaillierten Kostenvoranschlag mit HMV-Nummer, Produktbezeichnung, Preis und medizinischer Begründung. Senden Sie ihn an die zuständige Krankenkasse.

    Bei genehmigungspflichtigen Produkten
  4. 4

    Versorgung durchführen und dokumentieren

    Nach Genehmigung (oder bei Regelversorgung sofort): Liefern Sie das Hilfsmittel, passen Sie es an und dokumentieren Sie die Einweisung. Lassen Sie die Empfangsbestätigung unterschreiben.

    Bei Lieferung
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    Abrechnung an die Kasse übermitteln

    Übermitteln Sie die Abrechnung elektronisch an die Kasse: Verordnung, Genehmigung, Lieferschein, Empfangsbestätigung und Zuzahlungsnachweis. Beachten Sie die Abrechnungsfristen.

    Innerhalb der Vertragsfrist
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Häufige Abrechnungsfehler

Diese Fehler führen regelmäßig zu Ablehnungen, Rückforderungen oder Verzögerungen bei der Abrechnung von Badehilfen.

  • 1

    Falsche oder ungenaue HMV-Nummer

    Die Abrechnung mit einer falschen HMV-Untergruppe führt zur Ablehnung. Prüfen Sie bei jeder Versorgung, ob die HMV-Nummer exakt zum gelieferten Produkt passt (04.40.01 bis 04.40.05).

  • 2

    Versorgung ohne Genehmigung

    Wenn Sie ein genehmigungspflichtiges Hilfsmittel ohne Vorab-Genehmigung liefern, kann die Kasse die Kostenübernahme verweigern. Prüfen Sie immer zuerst den Vertragsrahmen.

  • 3

    Fehlende Empfangsbestätigung

    Ohne unterschriebene Empfangsbestätigung der Patient:in ist die Abrechnung unvollständig. Kassen können die Zahlung bis zur Nachreichung zurückhalten.

  • 4

    Zuzahlung falsch berechnet

    Die Zuzahlung beträgt 10 % des Kassenpreises (nicht des Verkaufspreises), mind. 5 Euro und max. 10 Euro. Befreiungen (Kinder, Härtefälle) müssen korrekt berücksichtigt werden.

  • 5

    Abrechnung nach Fristablauf

    Kassenverträge setzen Abrechnungsfristen (oft 3-6 Monate nach Lieferung). Versäumte Fristen können zum Verlust des Vergütungsanspruchs führen.

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Abrechnungsübersicht PG 04

Übersicht der Untergruppen mit Genehmigungspflicht und Richtwerten.

UntergruppeHMV-BereichGenehmigungRichtwert
Duschhocker & Stühle04.40.01Regelversorgung40 - 300 €
Badewannenlifter04.40.02Kostenvoranschlag150 - 2.500 €
Badewannensitze & Bretter04.40.03Regelversorgung25 - 200 €
Duschrollstühle04.40.04Einzelgenehmigung300 - 2.000 €
Haltegriffe & Aufstehhilfen04.40.05Regelversorgung15 - 150 €
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Praxistipp

Legen Sie für jede Krankenkasse ein Vertragsdatenblatt an, das die spezifischen Genehmigungspflichten, Vertragspauschalen und Abrechnungsfristen dokumentiert. Die Vertragsbedingungen variieren erheblich zwischen den Kassen - was bei der AOK Regelversorgung ist, kann bei einer BKK genehmigungspflichtig sein.

Tipp: Nutzen Sie ONE.assist, um die Vertragsbedingungen pro Kasse digital abzubilden und automatisch zu prüfen.

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Häufige Fragen aus der Praxis

Welche Badehilfen sind genehmigungspflichtig?

In der Regel sind Badewannenlifter (04.40.02) und Duschrollstühle (04.40.04) genehmigungspflichtig. Einfache Produkte wie Duschhocker, Badewannenbretter und Haltegriffe sind meist Regelversorgung. Die genaue Regelung hängt vom Kassenvertrag ab.

Wie hoch ist die Zuzahlung bei Badehilfen?

Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 % des Kassenpreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Kinder unter 18 Jahren und Versicherte mit Befreiungsausweis zahlen keine Zuzahlung.

Kann ich Badehilfen auf Pauschale abrechnen?

Das hängt vom Kassenvertrag ab. Viele Kassen haben Versorgungspauschalen für PG 04, die die Abrechnung vereinfachen. Prüfen Sie den jeweiligen Vertrag.

Was tue ich bei Kassenablehnung?

Informieren Sie die Patient:in über das Widerspruchsrecht. Unterstützen Sie bei Bedarf mit einer erweiterten medizinischen Begründung. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat nach Zugang des Ablehnungsbescheids.

Muss ich die Montage separat abrechnen?

Bei Haltegriffen ist die Montage in der Regel in der Versorgungspauschale enthalten. Prüfen Sie im Kassenvertrag, ob eine separate Montage-Position vorgesehen ist. Halten Sie die Montage in jedem Fall schriftlich fest.

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