Praxiswissen · PG 02

Zuzahlung Adaptionshilfen — Leitfaden für Sanitätshäuser

Wie die Zuzahlung bei Adaptionshilfen korrekt berechnet wird — von der Mindestgrenze bei günstigen Produkten bis zu Befreiungsregeln und Sonderfällen.

Zielgruppe: Leistungserbringer im Sanitätshaus PG: PG 02 · Adaptionshilfen Lesezeit: ca. 6 Minuten Stand: Mai 2026
Kurzantwort

Die Zuzahlung bei Adaptionshilfen (PG 02) beträgt 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 € und maximal 10 €. Da viele Adaptionshilfen im niedrigen Preissegment liegen (5–50 €), greift häufig die Mindestgrenze von 5 €. Die Zuzahlung darf den Abgabepreis nicht übersteigen.

Quelle: GKV-Hilfsmittelverzeichnis PG 02
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Zuzahlung berechnen — Schritt für Schritt

Die Berechnung der Zuzahlung bei Adaptionshilfen folgt den allgemeinen GKV-Regeln, hat aber durch die niedrigen Produktpreise eigene Besonderheiten.

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    Abgabepreis ermitteln

    Den tatsächlichen Abgabepreis des Hilfsmittels bestimmen — bei Festbetragsversorgung ist dies der Festbetrag, bei Einzelabrechnung der genehmigte Betrag.

    Basis für die gesamte Berechnung
  2. 2

    10 % berechnen

    10 % des Abgabepreises ermitteln. Beispiel: Greifhilfe für 30 € → 10 % = 3,00 €. Da der Mindestbetrag 5 € beträgt, zahlt der Versicherte 5 € Zuzahlung.

  3. 3

    Mindest- und Höchstgrenzen anwenden

    Die Zuzahlung beträgt mindestens 5 € und maximal 10 €. Liegt der Abgabepreis unter 5 €, entspricht die Zuzahlung dem Abgabepreis (Deckelungsregel). Beispiel: Rutschfeste Unterlage für 4 € → Zuzahlung = 4 €.

  4. 4

    Befreiungsstatus prüfen

    Vor dem Einzug der Zuzahlung den Befreiungsstatus des Versicherten prüfen. Befreite Versicherte zahlen keine Zuzahlung. Der Befreiungsausweis muss gültig sein und vorgelegt werden.

  5. 5

    Zuzahlung dokumentieren und abführen

    Die eingezogene Zuzahlung auf der Empfangsbestätigung vermerken. Bei der Abrechnung mit der Kasse wird der Zuzahlungsbetrag vom Erstattungsbetrag abgezogen — das Sanitätshaus behält die Zuzahlung.

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Häufige Zuzahlungsfehler

Diese Fehler bei der Zuzahlungsberechnung kommen bei Adaptionshilfen besonders häufig vor.

  • 1

    Mindestbetrag nicht angewendet

    Bei einem Strumpfanzieher für 15 € wird die Zuzahlung mit 1,50 € (10 %) statt 5 € (Mindestbetrag) berechnet — das Sanitätshaus verliert 3,50 € pro Versorgung.

  • 2

    Zuzahlung über dem Abgabepreis

    Bei einem Produkt für 3 € wird die Mindestzuzahlung von 5 € verlangt — die Zuzahlung darf den Abgabepreis nicht übersteigen. Korrekt wären 3 €.

  • 3

    Befreiungsstatus nicht geprüft

    Die Zuzahlung wird eingezogen, obwohl der Versicherte befreit ist — der Patient reklamiert zu Recht. Die Rückerstattung verursacht zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

  • 4

    Zuzahlung bei Mehrfachversorgung falsch berechnet

    Bei drei Adaptionshilfen auf einem Rezept wird eine Gesamtzuzahlung statt einer Zuzahlung pro Hilfsmittel berechnet — jede Position löst eine eigene Zuzahlung aus.

  • 5

    Zuzahlung nicht dokumentiert

    Die eingezogene Zuzahlung wird nicht auf der Empfangsbestätigung vermerkt — bei Rückfragen der Kasse oder des Patienten fehlt der Nachweis.

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Zuzahlungsübersicht nach Preissegment

Typische Adaptionshilfen mit Abgabepreis und resultierender Zuzahlung.

ProduktAbgabepreis (ca.)10 % BerechnungTatsächliche ZuzahlungRegel
Rutschfeste Unterlage4 €0,40 €4 €Deckelung: Preis < 5 €
Griffverdickung (Stift)8 €0,80 €5 €Mindestbetrag greift
Strumpfanzieher18 €1,80 €5 €Mindestbetrag greift
Greifzange35 €3,50 €5 €Mindestbetrag greift
Spezialbesteck-Set55 €5,50 €5,50 €10 % liegt über Minimum
Ergonomischer Essbesteck-Satz95 €9,50 €9,50 €10 % unter Höchstgrenze
Umfeldkontrollgerät1.200 €120 €10 €Höchstbetrag greift
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Praxistipp

Befreiungsausweis kopieren: Legen Sie bei befreiten Versicherten eine Kopie des Befreiungsausweises zur Akte — das sichert Sie bei späteren Prüfungen ab und vermeidet Rückforderungen durch die Kasse.

Zuzahlungsrechner einsetzen: Bei mehreren Adaptionshilfen auf einem Rezept hilft ein einfacher Zuzahlungsrechner (Excel oder in der Branchensoftware), um Fehler bei der Berechnung pro Position zu vermeiden. Die Investition in eine saubere Berechnung spart langfristig Verwaltungsaufwand und Reklamationen.

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Häufige Fragen aus der Praxis

Wie hoch ist die Zuzahlung bei Adaptionshilfen?

Die Zuzahlung beträgt 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 € und maximal 10 €. Bei Produkten unter 5 € entspricht die Zuzahlung dem Abgabepreis. Da viele Adaptionshilfen günstig sind, greift häufig der Mindestbetrag von 5 €.

Wer ist von der Zuzahlung befreit?

Versicherte können sich bei ihrer Krankenkasse von der Zuzahlung befreien lassen, wenn ihre jährlichen Zuzahlungen 2 % des Bruttojahreseinkommens übersteigen (1 % bei chronisch Kranken). Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind generell befreit.

Fällt bei Reparaturen von Adaptionshilfen eine Zuzahlung an?

Bei Reparaturen fällt in der Regel keine Zuzahlung an, da die Zuzahlung an die Erstversorgung geknüpft ist. Ausnahme: Bei einer Ersatzbeschaffung (Neuversorgung) wird die Zuzahlung erneut fällig.

Zahle ich bei mehreren Hilfsmitteln auf einem Rezept mehrfach Zuzahlung?

Ja, die Zuzahlung fällt pro Hilfsmittel an — nicht pro Rezept. Werden drei Adaptionshilfen auf einem Rezept verordnet, wird für jede Position eine eigene Zuzahlung berechnet.

Was passiert, wenn die Zuzahlung den Produktpreis übersteigen würde?

Die Zuzahlung darf den Abgabepreis nicht übersteigen (Deckelungsregel). Bei einem Produkt für 3 € beträgt die Zuzahlung 3 € — nicht den Mindestbetrag von 5 €.

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