Praxiswissen · PG 02

Erprobung & Anpassung von Adaptionshilfen — Leitfaden

Warum die individuelle Erprobung bei Adaptionshilfen entscheidend ist — vom Ablauf über die Dokumentation bis zur Vermeidung typischer Anpassungsfehler.

Zielgruppe: Leistungserbringer im Sanitätshaus PG: PG 02 · Adaptionshilfen Lesezeit: ca. 7 Minuten Stand: Mai 2026
Kurzantwort

Adaptionshilfen (PG 02) müssen individuell am Patienten erprobt werden, bevor die endgültige Versorgung erfolgt. Die Erprobung ist entscheidend für die Akzeptanz und Compliance — ein nicht erprobtes Hilfsmittel wird häufig nicht genutzt und landet ungenutzt im Schrank.

Quelle: GKV-Hilfsmittelverzeichnis PG 02
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Erprobungsablauf Schritt für Schritt

Eine strukturierte Erprobung stellt sicher, dass die Adaptionshilfe zum Patienten passt und tatsächlich im Alltag genutzt wird.

  1. 1

    Bedarfsanalyse durchführen

    Im Gespräch mit dem Patienten die konkreten Alltagseinschränkungen erfassen: Welche Tätigkeiten fallen schwer? Wo wird Unterstützung benötigt? Die Verordnung allein reicht nicht — der Patient muss seine Situation beschreiben.

    Grundlage für die Produktauswahl
  2. 2

    Passende Produkte vorauswählen

    Auf Basis der Bedarfsanalyse 2–3 geeignete Produkte aus dem Sortiment auswählen. Bei Greifhilfen z. B. verschiedene Längen und Griffformen, bei Ess-/Trinkhilfen verschiedene Griffverdickungen bereithalten.

  3. 3

    Erprobung am Patienten durchführen

    Den Patienten die vorausgewählten Produkte in realitätsnahen Situationen testen lassen — Greifhilfe: Gegenstände vom Boden aufheben; Anziehhilfe: Strümpfe tatsächlich anziehen; Essbesteck: simulierte Mahlzeit. Nur so zeigt sich, ob das Produkt wirklich funktioniert.

  4. 4

    Individuelle Anpassung vornehmen

    Falls nötig das gewählte Produkt anpassen: Grifflänge kürzen, Griffdicke anpassen, Winkel einstellen. Bei Armunterstützungssystemen ist eine professionelle Einstellung durch geschultes Personal zwingend erforderlich.

  5. 5

    Erprobung dokumentieren

    Erprobungsprotokoll erstellen mit: getesteten Produkten, gewähltem Produkt, vorgenommenen Anpassungen, Patientenunterschrift. Dieses Protokoll sichert die Abrechnung der Erprobungspauschale und dient als Nachweis bei Kassenprüfungen.

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Häufige Anpassungsfehler

Diese Fehler bei Erprobung und Anpassung führen zu Rückgaben, Nichtnutzung und Abrechnungsproblemen.

  • 1

    Erprobung übersprungen

    Das Hilfsmittel wird ohne Erprobung direkt versandt oder übergeben — der Patient kann es nicht nutzen, gibt es zurück oder lässt es ungenutzt. Die Versorgung war wirtschaftlich sinnlos.

  • 2

    Nur ein Produkt angeboten

    Der Patient erhält keine Auswahl, sondern nur ein Standardprodukt — individuelle Unterschiede in Greifkraft, Handgröße oder Beweglichkeit werden ignoriert. Die Akzeptanz sinkt erheblich.

  • 3

    Erprobung ohne reale Alltagssituation

    Die Greifhilfe wird im Stehen demonstriert, aber der Patient ist Rollstuhlfahrer — die Erprobung muss die reale Nutzungssituation abbilden, sonst ist das Ergebnis nicht aussagekräftig.

  • 4

    Anpassung nicht dokumentiert

    Die Grifflänge wird gekürzt, aber nicht im Erprobungsprotokoll vermerkt — bei einer Nachversorgung oder Reparatur fehlt die Referenz, und die Erprobungspauschale ist nicht belegbar.

  • 5

    Patienteneinweisung fehlt

    Der Patient erhält die Adaptionshilfe ohne Einweisung in die korrekte Handhabung — gerade bei Armunterstützungssystemen oder Umfeldkontrollen ist die Einweisung Pflicht und muss dokumentiert werden.

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Erprobungs-Checkliste nach Produktkategorie

Übersicht der Erprobungsanforderungen für die verschiedenen Adaptionshilfen-Kategorien.

ProduktkategorieErprobung erforderlichTypische AnpassungEinweisung nötigDokumentation
AnziehhilfenJaGrifflänge, HalteschlaufeKurz (Handling)Erprobungsprotokoll
Ess-/TrinkhilfenJaGriffdicke, Winkel, GewichtKurz (Handling)Erprobungsprotokoll
GreifhilfenJaLänge, Greifbacken, AuslösekraftKurz (Handling)Erprobungsprotokoll
Rutschfeste UnterlagenEmpfohlenZuschnitt auf ArbeitsflächeNeinEmpfangsbestätigung
Schreib-/LesehilfenJaGriffform, PositionKurz (Handling)Erprobungsprotokoll
ArmunterstützungssystemeZwingendProfessionelle EinstellungAusführlich (Pflicht)Protokoll + Einweisungsnachweis
UmfeldkontrollenZwingendProgrammierung, SensorpositionAusführlich (Pflicht)Protokoll + Einweisungsnachweis
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Praxistipp

Erprobungsecke einrichten: Richten Sie in Ihrem Sanitätshaus eine kleine Erprobungsecke ein — ein Tisch mit Geschirr, ein Stuhl, ein paar Alltagsgegenstände. Dort können Patienten Adaptionshilfen in realistischen Situationen testen. Der Aufwand ist gering, die Wirkung auf die Versorgungsqualität enorm.

Nachkontrolle einplanen: Bieten Sie nach 2–4 Wochen einen kurzen Nachkontrolltermin an. Viele Patienten stellen erst im Alltag fest, dass eine Anpassung nötig ist. Eine proaktive Nachkontrolle reduziert Rückgaben und zeigt der Kasse, dass Sie qualitätsorientiert arbeiten.

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Häufige Fragen aus der Praxis

Ist die Erprobung bei allen Adaptionshilfen Pflicht?

Eine formale Pflicht besteht insbesondere bei komplexen Hilfsmitteln wie Armunterstützungssystemen und Umfeldkontrollen. Bei einfachen Alltagshilfen wie Greifhilfen oder Anziehhilfen wird die Erprobung dringend empfohlen, ist aber nicht immer vertraglich vorgeschrieben.

Kann ich die Erprobungspauschale separat abrechnen?

Ja, sofern der Kassenvertrag eine separate Erprobungspauschale vorsieht. Voraussetzung ist ein vollständiges Erprobungsprotokoll mit Patientenunterschrift und Dokumentation der getesteten Produkte.

Was mache ich, wenn der Patient das erprobte Produkt ablehnt?

Dokumentieren Sie die Ablehnung und den Grund im Erprobungsprotokoll. Bieten Sie ein alternatives Produkt an und erproben Sie erneut. Lehnt der Patient alle geeigneten Produkte ab, informieren Sie den verordnenden Arzt über die fehlgeschlagene Versorgung.

Muss die Erprobung im Sanitätshaus stattfinden?

Nicht zwingend. Gerade bei Patienten mit eingeschränkter Mobilität kann die Erprobung auch im häuslichen Umfeld stattfinden — dort lassen sich die tatsächlichen Alltagssituationen am besten abbilden. Die Dokumentation erfolgt wie bei einer Erprobung im Haus.

Wie dokumentiere ich die Einweisung bei komplexen Hilfsmitteln?

Erstellen Sie einen Einweisungsnachweis mit: Datum, Dauer, behandelten Inhalten (Bedienung, Pflege, Sicherheit), Name des Einweisenden und Unterschrift des Patienten. Bei Umfeldkontrollen und Armunterstützungssystemen ist dieser Nachweis Voraussetzung für die Abrechnung.

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