Praxiswissen · PG 02

Adaptionshilfen Abrechnung — Leitfaden für Sanitätshäuser

Wie Sanitätshäuser Adaptionshilfen korrekt abrechnen — von Festbeträgen über Einzelproduktabrechnung bis zur Erprobungspauschale.

Zielgruppe: Leistungserbringer im Sanitätshaus PG: PG 02 · Adaptionshilfen Lesezeit: ca. 7 Minuten Stand: Mai 2026
Kurzantwort

Die Abrechnung von Adaptionshilfen (PG 02) erfolgt überwiegend über Festbeträge oder Einzelproduktabrechnung. Viele Produkte liegen im niedrigen Preissegment (5–50 €), weshalb eine saubere Zuordnung zur korrekten HMV-Untergruppe und die Dokumentation der Erprobungspauschale besonders wichtig sind.

Quelle: GKV-Hilfsmittelverzeichnis PG 02
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Abrechnungsweg Schritt für Schritt

Adaptionshilfen umfassen ein breites Spektrum an Alltagshilfen — der Abrechnungsweg hängt von der Produktart und dem Kassenvertrag ab.

  1. 1

    Produkt der HMV-Untergruppe zuordnen

    Adaptionshilfen sind in PG 02 über verschiedene Untergruppen verteilt — von 02.10.01 (Armunterstützungssysteme) bis 02.40.09 (Umfeldkontrollen). Die korrekte Zuordnung bestimmt den Festbetrag und die Abrechnungsmodalitäten.

    Häufigste Fehlerquelle bei PG 02
  2. 2

    Festbetrag oder Einzelabrechnung klären

    Einfache Produkte wie Anziehhilfen oder Greifhilfen werden über Festbeträge abgerechnet. Komplexere Hilfsmittel wie Umfeldkontrollen oder Armunterstützungssysteme erfordern häufig eine Einzelproduktabrechnung mit Kostenvoranschlag.

  3. 3

    Erprobungspauschale prüfen

    Viele Adaptionshilfen müssen vor der endgültigen Versorgung erprobt werden. Die Erprobungspauschale kann separat abgerechnet werden, sofern der Kassenvertrag dies vorsieht und die Erprobung dokumentiert ist.

  4. 4

    Zuzahlung berechnen und einziehen

    Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 € und maximal 10 €. Bei vielen günstigen Adaptionshilfen greift die Mindestgrenze von 5 €. Befreiungsstatus des Versicherten prüfen.

  5. 5

    Dokumentation und Einreichung

    Empfangsbestätigung, Erprobungsprotokoll (falls erforderlich) und ggf. Mehrkostenvereinbarung archivieren. Abrechnung über das Abrechnungszentrum oder direkt bei der Kasse einreichen.

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Häufige Abrechnungsfehler

Diese Fehler führen bei Adaptionshilfen regelmäßig zu Absetzungen und Nachfragen durch die Kassen.

  • 1

    Falsche HMV-Untergruppe gewählt

    Eine Greifhilfe wird unter 02.40.03 (Rutschfeste Unterlagen) statt 02.40.04 (Greifhilfen) abgerechnet — die Kasse setzt die Position ab, weil Produktart und HMV-Nummer nicht übereinstimmen.

  • 2

    Erprobungspauschale ohne Dokumentation

    Die Erprobungspauschale wird abgerechnet, ohne dass ein Erprobungsprotokoll mit Patientenunterschrift vorliegt — die Kasse fordert den Betrag zurück.

  • 3

    Mehrkostenvereinbarung fehlt bei höherwertigem Produkt

    Der Versicherte erhält eine ergonomische Ess-/Trinkhilfe über dem Festbetrag, ohne dass eine schriftliche Mehrkostenvereinbarung vorliegt — die Differenz ist nicht einforderbar.

  • 4

    Zuzahlung nicht korrekt berechnet

    Bei günstigen Produkten (z. B. Anziehhilfe für 12 €) wird die Zuzahlung mit 10 % (1,20 €) statt mit dem Mindestbetrag von 5 € angesetzt — das Sanitätshaus trägt die Differenz.

  • 5

    Komplexe Hilfsmittel ohne Kostenvoranschlag

    Eine Umfeldkontrolle wird ohne vorherige Genehmigung geliefert und abgerechnet — die Kasse verweigert die Erstattung nachträglich.

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Abrechnungsübersicht nach Produktkategorie

Übersicht der gängigen Adaptionshilfen mit Abrechnungsart, HMV-Bereich und typischem Preisrahmen.

ProduktkategorieHMV-BereichAbrechnungsartPreisrahmen (ca.)Genehmigung
Anziehhilfen02.40.01Festbetrag8 – 25 €Nein
Ess-/Trinkhilfen02.40.02Festbetrag5 – 40 €Nein
Greifhilfen02.40.04Festbetrag15 – 50 €Nein
Schreibhilfen02.40.06Festbetrag5 – 20 €Nein
Armunterstützungssysteme02.10.01Einzelabrechnung500 – 3.000 €Ja (KV)
Umfeldkontrollen02.40.09Einzelabrechnung200 – 2.500 €Ja (KV)
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Praxistipp

Kleinartikel bündeln: Viele Adaptionshilfen liegen im niedrigen Preissegment. Bündeln Sie mehrere Produkte auf einem Rezept, wenn der Arzt mehrere Hilfsmittel verordnet hat — das spart Verwaltungsaufwand bei der Einzelabrechnung.

Erprobung dokumentieren: Gerade bei Ess-/Trinkhilfen und Greifhilfen ist die individuelle Erprobung entscheidend für die Akzeptanz beim Patienten. Dokumentieren Sie die Erprobung sorgfältig — das sichert nicht nur die Abrechnungsfähigkeit der Erprobungspauschale, sondern reduziert auch Rückgaben und Nachversorgungen.

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Häufige Fragen aus der Praxis

Welche Adaptionshilfen erfordern eine Genehmigung?

Einfache Alltagshilfen wie Anziehhilfen, Greifhilfen oder Ess-/Trinkhilfen sind in der Regel genehmigungsfrei. Komplexere Produkte wie Armunterstützungssysteme oder Umfeldkontrollen erfordern einen Kostenvoranschlag mit vorheriger Kassengenehmigung.

Was ist die Erprobungspauschale bei Adaptionshilfen?

Die Erprobungspauschale deckt den Aufwand für die individuelle Anpassung und Erprobung eines Hilfsmittels beim Patienten. Sie kann separat abgerechnet werden, wenn der Kassenvertrag dies vorsieht und ein Erprobungsprotokoll vorliegt.

Wie werden Adaptionshilfen unter 10 € abgerechnet?

Auch bei Produkten unter 10 € erfolgt die Abrechnung über den Festbetrag der jeweiligen HMV-Untergruppe. Die Zuzahlung beträgt mindestens 5 €, darf aber den Abgabepreis nicht übersteigen. Bei einem Produkt für 8 € beträgt die Zuzahlung also 5 €.

Können mehrere Adaptionshilfen auf einem Rezept verordnet werden?

Ja, ein Arzt kann mehrere Adaptionshilfen auf einem Rezept verordnen. Jedes Produkt wird einzeln der entsprechenden HMV-Untergruppe zugeordnet und separat abgerechnet. Die Zuzahlung fällt pro Hilfsmittel an.

Was passiert, wenn der Festbetrag den Einkaufspreis nicht deckt?

Wenn der Festbetrag unter dem Einkaufspreis liegt, kann dem Versicherten ein gleichwertiges Produkt innerhalb des Festbetrags angeboten oder eine schriftliche Mehrkostenvereinbarung über die Differenz geschlossen werden.

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